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Mitgliedsbeitrag

(Stand: 10.08.2010)

6,50 Euro

monatlich einheitlicher RegelbeitragFür Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, ehemalige Soldaten, Eignungsübende, Soldaten mit Übergangsgebührnissen, Angehörige der Reserve, Beamte/Arbeitnehmer Geschäftsbereich BMVg, Studenten der Uni Bw und Studenten, die von der Bw zum Studium beurlaubt werden, und Fördermitglieder.
3,25 Euromonatlich einheitlicher halber RegelbeitragWitwen, Ehe-/Lebenspartner/innen von Mitgliedern, die nicht den Status Soldaten/innen, Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen Geschäftsbereich BMVg haben, ehemalige Grundwehrdienstleistende (GWDL) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) sowie Soldaten auf Zeit, die nach ihrem Wehrdienst studieren oder eine Berufausbildung beginnen, erhalten bei Vorlage der Studienbescheinigung bzw. des Ausbildungsvertrages diese Beitragsermäßigung.
3,25 Euromonatlich einheitlicher halber Regelbeitrag bzw. BeitragsbefreiungAuf Antrag bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung für Arbeitlose und Empfänger von Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II; Mitglieder mit einem Nettoeinkommen bis 1.000 Euro.
0,00 Euroauf Antrag BeitragsbefreiungFür pflegebedürftige Mitglieder bei Unterbringung in einem Pflegeheim (Pflegestufe I-III)
12,00 Euroeinmalbetrag für die Dauer des GrundwehrdienstesFür Grundwehrdienstleistende (GWDL) und Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) bis zum 6. Dienstzeitmonat.
6,50 Euromonatlich einheitlichen RegelbeitragFür Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) ab dem 7. Monat.
0,00 Euro
auf Antrag BeitragsbefreiungFür Mitglieder in der Elternteilzeit/Betreuungsurlaub.
Letzte Änderung am 23.8.2010


 
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