Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2008/2009
Anwendung des 5. Anpassungsfaktors für Versorgungsbezüge
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2008/2009 im Bund
sieht drei Erhöhungen vor:
- Erhöhung des Grundgehaltes um einen Sockelbetrag von 50,00 Euro (4. Anp.-Faktor)
- prozentuale Erhöhung um 3,1 % zum 01.01.2008 (5. Anp.-Faktor)
- prozentuale Erhöhung um 2,8 % zum 01.01.2009 (6. Anp.-Faktor)
Nach geltendem Recht (§ 70 Abs. 2 BeamtVG) löst jede Erhöhung einen
Abflachungsschritt gem. § 69 e BeamtVG aus. Das BeamtVG wird im
Soldatenversorgungsgesetz gespiegelt; auslösendes Moment für diese
Regelungen war das Versorgungsänderungsgesetz 2001.
(Die zum 01.01.2009 gewährte anteilige Einmalzahlung stellt keinen Besoldungsbestandteil dar und führt daher zu keinem Anp.-Faktor.)
Die Tabelle Monatsgehälter und Ruhegehälter von Soldaten, Beamten sowie monatliche Versorgungsbezüge ihrer Witwen (Witwengeld) vom 01.07.2009 ist im geschützten Bereich hinterlegt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kameradschaftsvorsitzenden, der Ihnen das Dokument gern bereitstellt.
