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Vergütung

Der Wehrsold, der an die Wehrpflichtigen in der Monatsmitte ausgezahlt wird, ist brutto im Vergleich zu dem Gehalt eines Zeitsoldaten, im selben Rang, nur ein Bruchteil.

Dieser Wehrsold ist an den Dienstgrad des Wehrpflichtigen gekoppelt. So erhält ein Flieger, Matrose, Schütze usw. in den ersten drei Monaten 9,41€ pro Tag (auch an dienstfreien Tagen).

Nach der Regelbeförderung zum Gefreiten nach dem dritten Dienstmonat erhalten Wehrdienstleistende, 10,18€ pro Tag und als Obergefreite (Regelbeförderung nach dem sechsten Dienstmonat) bekommen sie 10,95€ pro Tag.

Darüber hinaus bekommen Wehrdienstleistende auch weitere, in erster Linie nicht finanzielle Leistungen. So muss ein Wehrpflichtiger nicht für die Truppenverpflegung bezahlen und hat ebenso den Anspruch auf freies Wohnen in der Kaserne.

Für beides muss ein Zeit- und Berufssoldat (für die Unterkunft erst ab dem 25. Lebensjahr) bezahlen. Nimmt ein Wehrpflichtiger den Anspruch auf Truppenverpflegung nicht wahr, weil er Urlaub oder Dienstfrei (wie zum Beispiel an Wochenenden) hat, bekommt er für eine Tagesverpflegung den doppelten Verpflegungsgeldsatz ausgezahlt, zurzeit 7,20€.
So besteht die normale Wehrsoldabrechnung aus drei Posten, erstens dem Wehrsold, zweitens dem Mobilitätszuschlag und drittens aus dem Verpflegungsgeld.

Außerdem hat der Wehrpflichtige Anspruch auf kostenlose Familienheimfahrten mit der Deutschen Bahn. Dieser Bahnberechtigungsausweis ist neben den Familienheimfahrten, auch für private Fahrten nutzbar. Er berechtigt zum Kauf von Fahrkarten mit 25% Ermäßigung.

Dies sind Dinge, die zwar nicht unmittelbar an den Wehrpflichtigen ausgezahlt werden, aber dennoch seine finanzielle Situation beeinflussen.

Die Familienheimfahrten mit dem eigenen Auto werden dagegen im Regelfall nicht übernommen.

Darüber hinaus erhält ein GWDL, den so genannten Mobilitätszuschlag. Dieser wird ausgezahlt, wenn ein Wehrpflichtiger mehr als 30 Kilometer von seiner Heimatadresse entfernt eingesetzt wird. So erhält er für jeden Kilometer 51 Cent, bis zu einem Höchstsatz von 204€, was einer Entfernung von 400 Kilometer entspricht.

Am Ende des neunmonatigen Wehrdienstverhältnisses erhält der Wehrpflichtige ein Entlassungsgeld in Höhe von 690,24€ (GWDL). Außerdem erhält der Grundwehrdienstleistende eine besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld) 172,56€, die entweder im Dezember oder falls der Wehrdienstleistende im Dezember nicht mehr im Dienstverhältnis steht, zusätzlich zum Entlassungsgeld ausgezahlt wird. Diese Beträge werden je nach Länge des geleisteten Dienstes erhöht (FWDL) oder verringert (vorzeitige Entlassung GWDL).

Dies sind nur die finanziellen Vergütungen, die ein Wehrpflichtiger erhält. Darüber hinaus stehen jedem GWDL 20 Werktage Erholungsurlaub zu. Außerdem kann ab dem vierten Dienstmonat (nach der Allgemeinen Grundausbildung) für mehr geleisteten Dienst, sofern die Rahmendienstzeit von 46 Wochenstunden überschritten wird, Dienstzeitausgleich oder erhöhter Wehrsold für diese Tage beantragt werden, so kann es sich auch lohnen zusätzlich freiwilligen Dienst zu leisten.

Letzte Änderung am 23.8.2010


 
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