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FAQs zum Thema "Gleichstellung"

Wann werden die Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten für Soldatinnen und Soldaten durchgeführt?

Die militärischen Gleichstellungsbeauftragten (GleiBmil) werden alle vier Jahre gewählt.

In welchen Bereichen gibt es Gleichstellungsbeauftragte für die Soldatinnen und Soldaten?

Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterinnen gibt es:

  • auf Divisionsebene und vergleichbarer Ebene,
  • in den der Divisionsebene übergeordneten Stellen,
  • den zentralen personalbearbeitenden Stellen und im BMVg.

 

Insgesamt gibt es 35 Gleichstellungsbeauftragte und ebenso viele Stellvertreterinnen.

Wer kann sich überhaupt für diese Ämter bewerben?

Wählbar und wahlberechtigt sind nur Soldatinnen des jeweiligen Bereiches. In den überwiegenden Fällen können sich Soldatinnen auf zwei Ebenen für das Amt bewerben: Einmal in der jeweiligen Division und zum anderen in der zuständigen personalbearbeitenden Stelle. Somit wählen auch die meisten Soldatinnen zweimal eine Gleichstellungsbeauftragte.

Was unterscheidet die Gleichstellungsbeauftragte von ihrer Stellvertreterin?

Die Gleichstellungsbeauftragte wird von ihrem bisherigen Dienst frei gestellt und zu der Stelle versetzt, für die sie als Gleichstellungsbeauftragte gewählt wurde. Sie wird ein weisungsunabhängiger Teil der Dienststellenleitung. Ihre Aufgabe ist die Förderung und der Vollzug des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetzes.

Die Stellvertreterin verbleibt hingegen an ihrem bisherigen Dienstort und übt die Funktion im Nebenamt aus. Sie unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte und vertritt sie im Verhinderungsfalle.

Können mir aus dem Amt Nachteile entstehen?

Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz beantwortet diese Frage mit einem klaren: “Die Gleichstellungsbeauftragte darf bei der Erfüllung ihrer Pflichten nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Die fiktive Nachzeichnung ihres beruflichen Werdegangs ist im Hinblick auf die Einbeziehung auf Personalauswahlentscheidungen zu gewährleisten. (...)”

Kann ich mich auch als Mitglied einer Personalvertretung auf das Amt bewerben?

Ja. Jede Soldatin kann eine Bewerbung abgeben. Allerdings dürfen das Amt der Gleichstellungsbeauftragten oder der Stellvertreterin nicht gleichzeitig mit einem Mandat in einer Personalvertretung ausgeübt werden. Nach der Wahl muss die Soldatin das Mandat in der Personalvertretung nieder legen, um ernannt werden zu können.

Wer kümmert sich um die Durchführung der Wahl?

Das erledigt der Wahlvorstand. Der soll sich aus drei SoldatInnen zusammensetzten, davon möglichst zwei Soldatinnen.

Und wie bewerbe ich mich nun?

Wer sich zur Wahl als GleiBmil oder Stellvertreterin stellen möchte, gibt die Bewerbung schriftlich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Aushang des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand ab. Es ist auch möglich, eine Soldatin vorzuschlagen und diesen Wahlvorschlag beim Wahlvorstand einzureichen. Der genaue Ablauf mit allen wichtigen Fristen wird vom Wahlvorstand in einem Aushang bekannt gegeben. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig in der Dienststelle zu erkundigen, wann und wo dieser Aushang zu finden ist.

 

 

Letzte Änderung am 23.8.2010


 
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