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Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011

Mit dem uns vorliegenden Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) soll der Inhalt des am 27. Februar 2010 zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen auch auf die Empfängerinnen und Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen übertragen werden.

Der Gesetzesentwurf sieht dementsprechend vor, in drei Schritten die Dienst- und Versorgungsbezüge wie folgt zu erhöhen:

  • um 1,2 Prozent ab 1. Januar 2010,
  • um 0,6 Prozent ab 1. Januar 2011,
  • um 0,3 Prozent ab 1. August 2011.

 

Für Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen soll im Januar 2011 ein Einmalbetrag in Höhe von 240 Euro gezahlt werden.

Entsprechend sollen auch die Erschwerniszulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie für die Pflege von Schwerbrandverletzten angehoben werden. Auch die Sätze der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung fallen unter die Anpassung.

Kenner des Tarifvertrags werden sich fragen, warum ab 1. August 2011 die Besoldung/ Versorgung nicht auch um 0,5 Prozent angehoben wird. Die Antwort ergibt sich aus der besoldungsrechtlichen Geschichte: Der „Eigenbeitrag“ für die Versorgungsrücklage (0,2 Prozent Minderung bei Anpassungen) wurde für die Dauer der ab 31. Dezember 2002 folgenden acht Anpassungen ausgesetzt. Die achte Anpassung wird mit der Anpassung zum 1. Januar 2011 erreicht, so dass ab 1. August 2011 wieder der „Eigenbeitrag“ in den Versorgungsrücklagefonds fällig wird.

Am 23. April 2010 fand unter Leitung der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Cornelia Rogall-Grothe, das nach § 35a des Soldatengesetzes erforderliche Beteiligungsverfahren statt. Hierbei hat der DBwV, vertreten durch den Vorsitzenden des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, StHptm Hartmut Schönmeyer und unterstützt durch Oberstlt a. D. Hans-Dieter Schell von der Bonner Bundesgeschäftsstelle deutlich die Kritikpunkte des Gesetzesentwurf herausgestellt.

  • Die Stellungnahme des DBwV (PDF)

 

 

 

Letzte Änderung am 23.8.2010


 
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