Wir erwarten viel von Regierung und Parlament

Liebe Kameradinnen und Kameraden, liebe Leserinnen und Leser,
General Wolfgang Schneiderhan traf bei seinem jüngsten Besuch in Afghanistan unter unseren Kameradinnen und Kameraden auf „Fassungslosigkeit über die Heimatfront“. So beschrieben von einer großen deutschen Tageszeitung. Die überschnellen Reaktionen und Bewertungen der Bombardierung der beiden Tanklaster am 4. September durch Politik und Medien sowie die Ferne der heimatlichen Diskussion von den Realitäten in Afghanistan verstärken in der Tat unter unseren Soldatinnen und Soldaten das Empfinden, alleine da zu stehen. Manche gehen sogar noch weiter und fühlen sich im Stich gelassen. Umso wichtiger war es, dass sich der Generalinspekteur vor Ort ausdrücklich vor Oberst Klein und seine ihm anvertrauten Frauen und Männer gestellt hat. Wie ernst und explosiv die Lage weiterhin ist, zeigte sich auch der deutschen Öffentlichkeit kurz nach seiner Rückkehr, als acht unserer Kameraden im Gefecht verwundet wurden, einer davon schwer.
Ich frage mich, was noch alles passieren muss, damit die deutsche Politik und Öffentlichkeit und nicht nur die einschlägigen Fachkreise erkennen, was sich in Afghanistan tatsächlich abspielt und was notwendig wäre, um die von der Staatengemeinschaft gesteckten Ziele auch wirklich und wenigstens ansatzweise zu erreichen. Immerhin hat die Bundeskanzlerin den deutschen Einsatz in Afghanistan mit ihrer Regierungserklärung vom 8. September 2009 zur Chefsache gemacht und damit eine Forderung des BundeswehrVerbandes erfüllt. Es ist nämlich nicht nur Aufgabe des Bundesministers der Verteidigung, sondern der ganzen Bundesregierung und all ihrer Ressorts, im Rahmen eines real existierenden „Vernetzten Ansatzes“ eine durchdachte und bestens abgestimmte Afghanistan-Politik zu betreiben.
Mein Optimismus, dass der Einsatz in einer neuen Qualität politisch begleitet wird und die Regierungserklärung nicht nur der Wahlkampfauseinandersetzung geschuldet war, hat jedoch schnell einen Dämpfer erfahren: Als befremdlich empfinde ich die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber der dringenden Bitte von Brigadegeneral Jörg Vollmer, Kommandeur des Regional Command North, Mittel für die Einstellung von 2.500 Polizisten für die Region Kundus bereitzustellen. Es stimmt nachdenklich, wenn Einschätzungen und Forderungen unserer militärischen Führer vor Ort so schnell beiseite gewischt werden. Manch anderer, wie beispielsweise der grüne Verteidigungsexperte und Bundestagsabgeordnete Winfried Nachtwei, bezeichnet das in einem Interview als „Gipfel der Ignoranz“. Gespannt dürfen wir in diesem Zusammenhang sein, ob, wie und wann die im 19. Kontingentbericht aus Afghanistan aufgelisteten Ausrüstungsmängel im deutschen Einsatzkontingent behoben werden. Mit Erscheinen dieser Ausgabe unseres Magazins werden die Bundestagswahlen gelaufen und der Koalitionspoker losgegangen sein.
Der BundeswehrVerband erwartet viel vom neuen Bundestag und der neuen Bundesregierung, unabhängig davon, welche Parteien die beiden Gremien stellen. Unsere Forderungen sind klar: Die dienstrechtlichen Rahmenbedingungen bedürfen schnellstens einer spürbaren Verbesserung. Mehr denn je gilt es, die Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften zu steigern. Nur motivierte Soldatinnen und Soldaten können ihren Dienst für unser Land in der Heimat genauso wie im Einsatz so verrichten, wie es von ihnen erwartet wird.
Dazu gehören materielle Anreize genauso wie die angemessene Ausrüstung der Streitkräfte, aber auch eine deutlich wahrnehmbare ideelle Unterstützung durch die Politik.
Als weiteren besonderen Prüfstein betrachte ich die Frage, ob und wie die neue Bundesregierung die deutsche Justiz „einsatzfest“ machen wird. Es steht völlig außer Frage, dass der jetzige Zustand untragbar ist. Staatsanwaltschaften, die keinerlei Wissen über die Streitkräfte, geschweige denn über die Einsatzsituation in Afghanistan haben, wird zugemutet, die Ermittlungen zu führen, wenn im Einsatzland etwas geschehen ist. Und unsere Kameradinnen und Kameraden werden durch Monate währende Verfahren nicht nur psychisch schwer belastet. Der BundeswehrVerband fordert aus diesem Grunde die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft und eines Bundesgerichts mit der Zuständigkeit für Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz und auf hoher See. Dort wäre die für eine effiziente Bearbeitung erforderliche fachliche Expertise versammelt. Artikel 96 unseres Grundgesetzes erlaubt die Einrichtung eines solchen Gerichts ausdrücklich.
Die deutsche Justiz hat mit ihren Ermittlungen gegen unseren Kameraden Oberst Klein begonnen. Sie verfährt, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Der BundeswehrVerband steht hinter Oberst Klein. Selbstverständlich wird der Verband ihm als Mitglied auch mit vollem Rechtsschutz zur Seite stehen, wenn er es wünscht.
Die juristischen Regelungen in Deutschland unterscheiden sich von denen der meisten unserer NATO-Partner. Das quittieren viele unserer ausländischen Kameradinnen und Kameraden in Afghanistan regelmäßig mit einem gewissen Erstaunen. Denn diese haben in der Regel einen ganz anderen Rechtsstatus als ihre Kameradinnen und Kameraden in der Heimat. Die Situation in Kampfhandlungen ist eine substantiell andere als die im normalen Friedensbetrieb im Inland. Wenn wir länger in Afghanistan bleiben, wovon wir ausgehen müssen, werden wir uns auch in Deutschland einer Diskussion über einen neu zu definierenden Rechtsstatus für unsere Soldatinnen und Soldaten im Kampfeinsatz fernab der Heimat zu stellen haben.
