Mitgliedsbeiträge
(Stand: 5.11.2007/ Ergänzung 31.03.2008)





6,50 Euro

monatlich einheitlicher Regelbeitrag

Für Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, ehemalige Soldaten, Eignungsübende, Soldaten mit Übergangsgebührnissen, Angehörige der Reserve, Beamte/Arbeitnehmer Geschäftsbereich BMVg, Studenten der Uni Bw und Studenten, die von der Bw zum Studium beurlaubt werden, und Fördermitglieder.

3,25 Euro

monatlich einheitlicher halber Regelbeitrag

Witwen, Ehe-/Lebenspartner/innen von Mitgliedern, die nicht den Status Soldaten/innen, Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen Geschäftsbereich BMVg haben, ehemalige Grundwehrdienstleistende (GWDL) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) sowie Soldaten auf Zeit, die nach ihrem Wehrdienst studieren oder eine Berufausbildung beginnen, erhalten bei Vorlage der Studienbescheinigung bzw. des Ausbildungsvertrages diese Beitragsermäßigung.

3,25 Euro

monatlich einheitlicher halber Regelbeitrag bzw. Beitragsbefreiung

Auf Antrag bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung für Arbeitlose und Empfänger von Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II; Mitglieder mit einem Nettoeinkommen bis 1.000 Euro.

0,00 Euro

auf Antrag Beitragsbefreiung

Für pflegebedürftige Mitglieder bei Unterbringung in einem Pflegeheim (Pflegestufe I-III)

13,80 Euro

einmalbetrag für die Dauer des Grundwehrdienstes

Für Grundwehrdienstleistende (GWDL) und Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) bis zum 9. Dienstzeitmonat.

6,50 Euro

zuzüglich monatlich einheitlichen Regelbeitrag

Für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) ab dem 10. Monat.

0,00 Euro

auf Antrag Beitragsbefreiung

Für Mitglieder in der Elternteilzeit/Betreuungsurlaub.