6,50 Euro | monatlich einheitlicher Regelbeitrag | Für Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, ehemalige Soldaten, Eignungsübende, Soldaten mit Übergangsgebührnissen, Angehörige der Reserve, Beamte/Arbeitnehmer Geschäftsbereich BMVg, Studenten der Uni Bw und Studenten, die von der Bw zum Studium beurlaubt werden, und Fördermitglieder. |
3,25 Euro | monatlich einheitlicher halber Regelbeitrag | Witwen, Ehe-/Lebenspartner/innen von Mitgliedern, die nicht den Status Soldaten/innen, Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen Geschäftsbereich BMVg haben, ehemalige Grundwehrdienstleistende (GWDL) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) sowie Soldaten auf Zeit, die nach ihrem Wehrdienst studieren oder eine Berufausbildung beginnen, erhalten bei Vorlage der Studienbescheinigung bzw. des Ausbildungsvertrages diese Beitragsermäßigung. |
3,25 Euro | monatlich einheitlicher halber Regelbeitrag bzw. Beitragsbefreiung | Auf Antrag bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung für Arbeitlose und Empfänger von Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II; Mitglieder mit einem Nettoeinkommen bis 1.000 Euro. |
0,00 Euro | auf Antrag Beitragsbefreiung | Für pflegebedürftige Mitglieder bei Unterbringung in einem Pflegeheim (Pflegestufe I-III) |
13,80 Euro | einmalbetrag für die Dauer des Grundwehrdienstes | Für Grundwehrdienstleistende (GWDL) und Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) bis zum 9. Dienstzeitmonat. |
6,50 Euro | zuzüglich monatlich einheitlichen Regelbeitrag | Für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) ab dem 10. Monat. |
0,00 Euro | auf Antrag Beitragsbefreiung | Für Mitglieder in der Elternteilzeit/Betreuungsurlaub. |