27.03.2018

Eigenwillige Interpretation von Grundprinzipien

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

jetzt ist es vollendet: Die Regierung steht nun auch offiziell, die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ist gewählt und kann mit ihrem Team loslegen, um die großen Aufgaben dieses Landes beherzt anzugehen. Ja, Taten müssen jetzt den Ankündigungen der zurückliegenden Monate folgen.

So weit, so gut. Mit Blick auf die Innere Führung steht natürlich auch die Frage nach der Umsetzung der Mitbestimmung auf Basis des neuen Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) im Fokus unserer Mitgliedschaft. Hier erhärtet sich der Verdacht, dass das BMVg weiterhin Grundprinzipien des SBG neu und eigenwillig interpretiert. Das bisher praktizierte Laufbahn­gruppenprinzip, wonach Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften als Vertreter ihrer Laufbahngruppe am Prozess der Beteiligungsrechte aktiv teilnehmen, solle einer neuen Bewertung hinsichtlich der Entsendung in Gremien der Großverbände unterzogen werden, heißt es. Die Gremiengröße passe nicht in die Zeit, die Gremien seien zu groß, zu teuer und zu wenig effizient.

Nun denn, eine Korrektur zu Lasten einzelner Laufbahngruppenvertreter ist sicherlich nur schwer vermittelbar. Man bekommt, was man bestellt. Die Politik hat entschieden, die Kosten des Verfahrens trägt die Dienststelle und die Truppe setzt jetzt um. Bevor sich das Parlament mit einem „Zurück“ beschäftigt, sollte eher über Alternativen nach vorn nachgedacht werden. Wir hören zudem von weiteren Ideen zur Abmilderung der guten Lösungen aus dem SBG für die Vertrauenspersonen. Ich bin gespannt auf die Auseinandersetzung und werde wie gewohnt ausführlich informieren.


Bleiben Sie uns gewogen.

Herzlichst
Ihr
Andreas Hubert

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick