Chefs und Spieße sind in allen Belangen erst Ansprechpartner ihrer Untergebenen. Foto: DBwV

Chefs und Spieße sind in allen Belangen erst Ansprechpartner ihrer Untergebenen. Foto: DBwV

26.06.2019
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Einer der größten Erfolge

Wangerland. Der Ehrenamtlichkeit von Mandatsträgern misst der Landesvorsitzende Nord höchste Bedeutung zu. Oberstleutnant Andreas Brandes erteilte der hauptberuflichen Besetzung dieser Funktionen eine klare Absage und erneuerte darüber hinaus seine Forderung, dass Bezirksvorsitzende aktive Soldaten sein sollten. Von seinen Zuhörern kam dazu kein Widerspruch, denn diese wissen, wie es an der Basis aussieht.

Brandes sprach auf der Landestagung für Disziplinarvorgesetzte und Kompaniefeldwebel, an der Dienststellenleiter, Chefs und „Spieße“ teilnahmen. Neben der Verbandspolitik waren bei der Veranstaltung im Dorf Wangerland das Dienstrecht, die Ansprechpartner in den Auslandseinsätzen sowie das Soziale Netzwerk Nord Thema. Die Leitung der Veranstaltung lag beim Stellvertretenden Landesvorsitzenden Stabsfeldwebel a.D. Gerd Dombrowski.

Arbeitszeit und Krankenversicherung

Das Versichertenentlastungsgesetz und damit die verbesserten Zugangsmöglichkeiten von Soldaten auf Zeit zur Gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnete Brandes als „einen der größten Erfolge des DBwV in den letzten Jahren“. Der Landesvorsitzende machte darüber hinaus weitere Erfolge des Verbandes deutlich, darunter zusätzliche Planstellen sowie die Beibehaltung der gesetzlichen Regelarbeitszeit von 41 Stunden.

Marco Semmler aus der Rechtsabteilung der Berliner Bundesgeschäftsstelle berichtete unter anderem über den rechtlichen Beistand bei Disziplinarverfahren. Er ging dabei auf die bedenkliche Tendenz bei Wehrdisziplinaranwälten ein, durch einfache Disziplinarmaßnahmen erledigte Vorgänge neu aufzurollen. Seine Ausführungen führten zu der von Teilnehmern bestätigten Erkenntnis, „dass früher von den Disziplinarvorgesetzten geahndete Dienstvergehen heute immer höher gehängt werden.“

Offiziell verabschiedet wurde durch Dombrowski der Standortbeauftragte Wilhelmshaven. Fregattenkapitän a.D. Hans-Jörg Otto hat sich in den letzten beiden Jahren besonders um die Betreuung der Kameradschaften seegehender Einheiten verdient gemacht hat. Der Stellvertretende Landesvorsitzende würdigte die Arbeit des pensionierten Marineoffiziers, dessen Aufgaben fortan von Oberstabsbootsmann a.D. Andreas Pötter wahrgenommen werden.

Innere Führung und Beteiligung

Die Beauftragten des Landesverbandes Nord für Beteiligungsrechte nutzten die Tagung, um sich für ihre Arbeit abzustimmen. Nach Frank Kaiser ging es dabei um grundsätzliche Angelegenheiten, die Aufgabenverteilung, Schulungen und Vortragsinhalte. Der pensionierte Stabsfeldwebel verwies auf das Selbstverständnis des DBwV, zur Durchsetzung der personellen, sozialen und dienstlichen Belange seiner Mitglieder eng und vertrauensvoll mit den gesetzlich garantierten Mitarbeitervertretungen und deren Gremien zusammenzuarbeiten.

Kaiser machte deutlich, dass der Verband als Interessenvertretung aller Menschen in der Bundeswehr aus historischen Gründen kein integrierter Teil der deutschen Gewerkschaftsbewegung sei. Als Spitzenorganisation ist er aus eigenem Recht und in seinem Handeln den Gewerkschaften gleichgestellt. Die Besonderheiten der Bundeswehr und des Soldatenberufs werden ausschließlich im Deutschen BuneswehrVerband abgebildet.

In Sachen Beteiligungsrechte stellte er fest, dass für Arbeitnehmer in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie die Beamten heute demokratische Beteiligungsrechte selbstverständlich sind. Diese erstrecken sich von der Anhörung in persönlichen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten bis zur Mitbestimmung. Im Rahmen des Prinzips der Inneren Führung müssen die Soldatinnen und Soldaten daran teilnehmen.

Mit der Entwicklung Schritt halten

Der Verband bekennt sich zu diesem Prinzip als Führungsphilosophie der deutschen Streitkräfte. Diese muss, so wurde während des Treffens deutlich, mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten, um ihren Grundsätzen treu zu bleiben. Die Soldaten haben als mündige Staatsbürger in Uniform grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ihre zivilen Mitbürger, deshalb darf es Einschränkungen nur geben, soweit sie im Grundgesetz vorgesehen sind.

Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können werden die Vertreter in den Personalräten und Gremien vom DBwV unterstützt. Dies erfolgt insbesondere durch Beauftrage für die Beteiligungsrechte. Ihre Schulungen richten sich aber nicht nur an die gewählten Frauen und Männer, sondern auch an deren Vorgesetzte und Dienststellenleiter. Ziel ist es, Hilfestellung zu geben und Problemlösungen anzubieten. Im Mittelpunkt stehen dabei, wie bei den anderen Wirkungsbereichen des DBwV, die Menschen in den deutschen Streitkräften.

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