Den Verantwortlichen für die Vorschriftenlandschaft im BMVg gebührt für die Jahresleistung die Rute zum Nikolaustag Foto: Bundeswehr

Den Verantwortlichen für die Vorschriftenlandschaft im BMVg gebührt für die Jahresleistung die Rute zum Nikolaustag Foto: Bundeswehr

28.11.2017

Projekt Beteiligungsrechte durch Kontinuität gestärkt

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die 20. Hauptversammlung des Deutschen Bundes­wehrVerbands hat mit überzeugenden Voten die Arbeit des Bundesvorstandes in den vergangenen vier Jahren gewürdigt und gleichermaßen überzeugend das Lastenheft für die kommenden vier Jahre gefüllt. Keine Zeit also, sich auf den Lorbeeren auszuruhen – der Blick ist nach vorn gerichtet. So dürfen die Fans der Beteiligungsrechte darauf vertrauen, dass weiterhin an deren Weiterentwicklung gearbeitet wird und die Unzulänglichkeiten im bestehenden System aufgearbeitet werden.

Die einschlägigen Kanäle werden weiter ausgebaut und in schöner Regelmäßigkeit befeuert. Die Frage nach Auftrag und Auftragserfüllung bei der Umsetzung des Soldatenbeteiligungsgesetzes wird besonders im hohen Hause BMVg weiter zu stellen sein. Und das schließt die nicht erkennbare Kommunikationsstrategie mit ein. Das Soldatenbeteiligungsgesetz lag im September 2016 auf dem Tisch. In einem schwer fassbaren Erarbeitungsprozess bemühte sich das zuständige Referat im Führungsstab Streitkräfte, eine nutzbare Handlungsanweisung für Vorgesetzte und gewählte Mandatsträger zu erstellen.

Das Paket war schließlich geschnürt, die beteiligten Gremien – Gesamtvertrauenspersonenausschuss und Hauptpersonalrat – haben letztlich durchgewinkt, wir haben berichtet. Jetzt ist scheinbar erneut Stillstand der Rechtspflege eingetreten, denn Sie, liebe „Beteiliger“, suchen die neue Vorschriftenlage immer noch vergeblich.

Der Amtsschimmel beherrscht das Vorfeld! Kaum zu glauben, wie Gesetzgeberwille durch die Administration ad absurdum geführt wird. Das Primat der Politik sollte auch im Kleinen zur Wirkung gelangen. Wir werden dann mal vielerorts nachfragen.

Den Verantwortlichen für die Vorschriftenlandschaft im BMVg gebührt für die Jahresleistung jedenfalls am 6. Dezember die Rute zum Nikolaustag. Gute Sitte ist es, das Jahr mit guten Wünschen ausklingen zu lassen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und besinnliche Tage im Kreise derer, die Ihnen am nächsten sind!

Bleiben Sie uns gewogen!

Herzlichst

Ihr
Andreas Hubert

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