11.09.2015

Soldatische Mitbestimmung ist eine Stärke der Bundeswehr

Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte

 

Was der Betriebsrat in einem zivilen Unternehmen ist, sind die Personalräte und Vertrauenspersonen in der Bundeswehr.

In der Bundeswehr herrscht noch das duale System vor. In den sogenannten personalratsfähigen Dienststellen wählen die Soldaten eigene Vertreter in den dann zivil/militärisch gemischten Personalrat, in den beweglichen Einheiten gibt es Vertrauenspersonen. Als Faustformel gilt: Alles, was „kämpft, fliegt oder schwimmt“ hat Vertrauenspersonen.

Diese Mitbestimmung ist eine Stärke! Sie bedeutet Teilhabe an Entscheidungsprozessen, gelebte Innere Führung und die Wahrnehmung demokratischer Rechte, ohne die militärische Hierarchie in Frage zu stellen. Davon profitieren die Streitkräfte.

Mit Blick auf die großen Veränderungen, die diese Freiwilligenarmee derzeit gerade in sozialen Verbesserungen erfährt, ist es naheliegend, dass auch die Mitarbeitervertretung und insbesondere deren für den zivilen Anteil selbstverständliche Rechte weitestgehend auf die Soldaten übertragen werden können.

Die anstehende Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes verbessert die Mitbestimmung und ist ein richtiger und guter Weg nach vorn.

Für den Vorsitzenden Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, ist jetzt nach Ende der Frist für die Verbändebeteiligung der Zeitpunkt gekommen, im Gespräch mit Parlamentariern für die Umsetzung der vielen Verbesserungen zu werben.