18 Kommandeure und Dienststellenleiter aus bayerischen und baden-württembergischen Standorten nahmen an der Tagung teil Foto: DBwV

18 Kommandeure und Dienststellenleiter aus bayerischen und baden-württembergischen Standorten nahmen an der Tagung teil Foto: DBwV

03.12.2018
ik

Tagung mit Kommandeuren zu Beteiligungsrechten nach SBG

Giengen. Mit dieser Tagung zum Soldatenbeteiligungsgesetz folgte der Landesvorsitzende Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk dem Wunsch von Teilnehmern der Kommandeur-Tagung vom März 2018, sich mit dem Thema „Beteiligungsrechte“ aus der Sicht von Kommandeuren und Dienststellenleitern zu befassen. 18 Kommandeure und Dienststellenleiter aus bayerischen und baden-württembergischen Standorten nutzten dieses Angebot des DBwV.

Stehen den Vertrauenspersonen (VP) und Mitgliedern von Beteiligungsgremien in Einheiten/Verbänden mit Vertrauenspersonenversammlungen (VPV) und Personalräten (PersR) mehrtägige Schulungsangebote zur Verfügung, müssen sich Vorgesetzte meist selbst mit den umfangreichen gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen. Dass dies die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen nach dem neuen SBG und dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) mehr Fragen aufwirft und nicht einfach ist, erfahren die Kommandeure und Dienststelleiter beim täglichen Umgang mit VP und PersR, was bis zu Auseinandersetzungen zu Beteiligungsrechten vor Gerichten führen kann.

Klarheit zu den Rechtsgrundlagen der Beteiligung vermittelte die Mitarbeiterin im Manfred-Grodzki-Institut, Nicole Knorz, die selbst Schulungen für VP anbietet. In ihrem Vortrag stellte sie rechtliche Aspekte im Umgang mit VP dar, deren Position mit der Anlehnung an Standards von PersR mit dem neuen SBG deutlich gestärkt wurde. Zugleich machte sie jedoch klar, wo z.B. beim Versetzungsschutz oder Freistellung von VP Grenzen liegen, dass die geschäftliche Ausstattung der VP je nach Umfang der Aufgabenwahrnehmung durchaus unterschiedlich gestaltet werden kann, jedoch bei anderen Angelegenheiten wie Schweigepflicht und Beschwerderecht klare gesetzliche Vorgaben zu beachten sind.

Die Verfahren der Beteiligung der VP nach SBG und die Arbeit in Ausschüssen und Gremien wie VPV, GVPA, ÖPR/BPR/HPR) stellte der Beauftragte Beteiligungsrechte im Landesverband, Hauptmann a.D. Heinrich Herbort, vor. Detaillierte erörterte Herbort die Verfahrensweisen bei Anhörung, Vorschlagsrecht und Mitbestimmung der VP mit Hinweis auf die Folgen bei Nichteinigung zwischen Kommandeur und VP/PersR. Dabei ging er auch auf die Besonderheiten der Anhörung der VP in Personalangelegenheiten ein.

Insgesamt entsprachen die Themen der Tagung den Erwartungen der Teilnehmer. Die Teilnehmer frischten ihre Kenntnisse zu Beteiligungsrechten auf und informierten sich zugleich über aktuelle Änderungen. Sie wünschten sich jedoch, die Themen stärker aus Sicht von Kommandeuren/Dienststellenleitern zu betrachten und dessen Möglichkeiten im Umgang mit den Beteiligungsgremien anhand von Beispielen aus der Praxis herauszustellen. Vor dem Hintergrund nicht ausreichender Schulungen und Unterrichtungen innerhalb der Bundeswehr für Vorgesetzte wird eine weitere Tagung des Landesverbands im nächsten Jahr durchaus begrüßt.

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