"Die Personalvertretungen sind aufgerufen, mit Blick auf die Verfügung des BAPersBw in ihren Dienststellen auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung aufmerksam zu machen", betont Klaus-Hermnn Scharf, Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte. Foto: DBwV/Scheurer

"Die Personalvertretungen sind aufgerufen, mit Blick auf die Verfügung des BAPersBw in ihren Dienststellen auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung aufmerksam zu machen", betont Klaus-Hermnn Scharf, Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte. Foto: DBwV/Scheurer

26.04.2019
ks

Überfällig

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das BAPersBw hat im Februar 2019 eine Verfügung herausgegeben, in der auf verschiedene tarifliche Instrumente zur Gewinnung und Bindung von Personal – hier insbesondere von Fachkräften – aufmerksam gemacht wird. Hierzu zählen die Berücksichtigung der beruflichen Erfahrung aus einer vorherigen Beschäftigung für die Stufenzuordnung, die Gewährung einer Personalgewinnungs- und -bindungszulage gemäß Paragraf 16 Abs. 6 TVöD und eine Verkürzung der Stufenlaufzeit bei besonders leistungsstarken Tarifbeschäftigten. Nach Aussage des BAPersBw sind diese Instrumente bisher zu restriktiv genutzt worden und sollten nun – aufgrund der Trendwende Personal und angesichts des Fachkräftemangels – „aktiv und offensiv“ genutzt werden.

Schaut man auf die Realität, findet die Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung bereits in den vergangenen Jahren verstärkt Berücksichtigung. Dagegen wurden Personalgewinnungs- und -bindungszulagen bisher kaum gewährt. Während diese Möglichkeiten der Zulagengewährung erst seit der Tarifeinigung 2016 zur Verfügung stehen, existiert das Instrument der Verkürzung der Stufenlaufzeit – allerdings auch der Verlängerung – bereits seit Inkrafttreten des TVöD im Jahr 2005. Die Anzahl der Anwendungsfälle blieb jedoch in den 14 Jahren bis heute sehr übersichtlich.

Die Aufforderung des BAPersBw an die personalbearbeitenden Stellen zur intensiveren Nutzung der dargestellten tariflichen Instrumente ist außerordentlich zu begrüßen. Im Hinblick auf die Stufenlaufzeitverkürzung ist sie auch überfällig. Denn es ist nicht nur ein Instrument der Personalbindung, sondern auch der Wertschätzung gegenüber Tarifbeschäftigten, an der es nicht selten mangelt. Die Personalvertretungen sind aufgerufen, mit Blick auf die Verfügung des BAPersBw in ihren Dienststellen auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung aufmerksam zu machen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Klaus-Hermann Scharf

Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick