Mit der bewährten Spitze geht es weiter: Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk (M.) führt den Landesverband Süddeutschland auch in den kommenden vier Jahren. Auf dem Stellvertreterposten gibt es ebenfalls Kontinuität: Auch Oberstleutnant Josef Rauch (r.) wurde von den Delegierten wiedergewählt. Erstmalig von der Landesversammlung gewählt wurde der Beisitzer Zivile Beschäftigte: Regierungshauptsekretär Alexander Träsch. Foto: DBwV

Mit der bewährten Spitze geht es weiter: Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk (M.) führt den Landesverband Süddeutschland auch in den kommenden vier Jahren. Auf dem Stellvertreterposten gibt es ebenfalls Kontinuität: Auch Oberstleutnant Josef Rauch (r.) wurde von den Delegierten wiedergewählt. Erstmalig von der Landesversammlung gewählt wurde der Beisitzer Zivile Beschäftigte: Regierungshauptsekretär Alexander Träsch. Foto: DBwV

09.07.2019
fh

Vertrauensvotum für die bewährte Spitze

So sieht eine überzeugendes Vertrauensvotum aus: Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk führt den Landesverband Süddeutschland auch in den kommenden vier Jahren. Mit einem hervorragenden Ergebnis von 88 Prozent der Stimmen wurde er von der in Bamberg tagenden Landesversammlung im Amt bestätigt. Auf dem Stellvertreterposten gibt es ebenfalls Kontinuität: Oberstleutnant Josef Rauch erhielt ein Traumresultat von 98 Prozent der Stimmen. Erstmalig von der Landesversammlung gewählt wurde der Beisitzer Zivile Beschäftigte: Regierungshauptsekretär Alexander Träsch, der das Amt im Auftrag des Landesvorstands bereits ausübte, kam auf 95 Prozent der Stimmen.

Darüber hinaus stand der zweite Tag ganz im Zeichen der Information. Oberstleutnant i.G. Detlef Buch ging  ins Detail, was die laufenden Gesetzesvorhaben angeht. Der Vorsitzende des Fachbereichs Haushalt, Besoldung und Laufbahnrecht berichtete über die aktuellsten Entwicklungen bei den für die Bundeswehr so wichtigen Verfahren. Hier stehen besonders das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz und das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz im Blickpunkt. Das Wichtigste: Beide Artikelgesetze enthalten umfassende Verbesserungen für die Angehörigen der Bundeswehr.

Bereits verabschiedet wurde das Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Ausgangspunkt war — wie bei allen politischen Forderungen — die Beschlusslage der 20. Hauptversammlung des DBwV. Über detaillierte Forderungskataloge kamen die Anliegen der Bundeswehrangehörigen in die Politik. Das Gesetz enthält etwa wichtige Verbesserungen wie die Übertragung der Einsatzversorgung auf einsatzgleiche Verpflichtungen – was übrigens auch für Beamte gilt, die im Auslandseinsatz aktiv sind. Die Bezüge von FWDL werden an die Dotierungshöhe der Soldaten auf Zeit angenähert und damit deutlich erhöht.

Zudem haben Fachunteroffiziere künftig die Möglichkeit, Berufssoldat zu werden. Und die Übergangsgebührnisse werden beitragswirksam für die Rentenversicherung, was eine große Verbesserung der Altersversorgung für die Soldaten auf Zeit bedeutet.

Noch wichtiger für die Bundeswehr und vor allem deren Angehörige ist das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz. Hier ist allerdings gerade erst der Kabinettsbeschluss erfolgt, die Regelungen werden wohl nicht vor Ende des Jahres in Kraft treten. Die Verbesserungen werden sich ganz konkret im Geldbeutel bemerkbar machen: Zahlreiche Zulagen werden angehoben, neue werden eingeführt. Der Auslandsverwendungszuschlag wird kräftig erhöht. Zudem wird der Ausnahmetatbestandszuschlag eingeführt, sodass die Vergütung in der Ausnahme nun vereinfacht wird und eine finanziell attraktive Nachfolgeregelung findet.

Und: Berufssoldaten, die zwei Jahre über die allgemeine Altersgrenze hinaus dienen, bekommen zehn Prozent Aufschlag auf ihr Grundgehalt. Schließlich gibt es eine deutliche Verbesserung beim Ausgleich für die Belastungen der berufsbedingten Mobilität.

Oberstleutnant Buch zog insgesamt ein zufriedenes Fazit: „Diese Gesetze bedeuten eine deutliche Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen des Dienstes in der Bundeswehr. Mit ihnen werden viele Forderungen der Verbandsmitglieder umgesetzt. Es ist gut, dass davon vor allem das Bestandspersonal profitiert.“

Zum Abschluss der Versammlung analysierte der CDU-Bundestagsabgeordnete und außenpolitische Experte Roderich Kiesewetter die sicherheitspolitische Lage Deutschlands. Er spannte den ganz großen Bogen. Viel zu lange habe sich unser Land hier zurückgelehnt und von einer angenommenen „Friedensdividende“ gezehrt. Die Folge sei gewesen, dass die Bundeswehr systematisch geschrumpft und ausgehöhlt worden sei. Das habe sich erst 2014 geändert, als spätestens mit dem Russland-Ukraine-Konflikt dunkle Wolken am Horizont aufzogen. Erst dann habe, etwa mit dem Weißbuchprozess und den Initiativen von Bundespräsident, Außenminister und Verteidigungsministerin auf der Münchner Sicherheitskonferenz, ein Umdenken eingesetzt.

„Wir brauchen eine Weiterentwicklung des internationalen Rechts“, davon ist Kiesewetter mit Blick auf die außenpolitischen Entwicklungen der jüngsten Zeit überzeugt. Denn der Umgang mit fragilen Staaten oder gar nichtstaatlichen Akteuren, die Erosion in der Informationsverarbeitung und die Gefahren der hybriden Kriegführung stellten die Politik vor neue Herausforderungen. Politik müsse sich jedoch auch besser abstimmen, Maßnahmen könnten etwa die Stärkung des Bundessicherheitsrats und die Entwicklung einer nationalen Sicherheitsstrategie sein. Zwei Regionen stehen für Kiesewetter dabei im Blickpunkt: „Auf dem Balkan und im nördlichen Afrika müssen wir uns engagieren.“

In Sachen Verteidigungsetat wurde der Parlamentarier deutlich. „Als Union haben wir gesagt, dass wir einen Anteil vom 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2021 erreichen müssen.“ Kiesewetter appellierte an den DBwV, sich für dieses Ziel einzusetzen. Ein angemessener Etat sei eine Frage der Glaubwürdigkeit nach innen und nach außen. Erforderlich seien zudem große Investitionen in die Infrastruktur, sagte Kiesewetter. „Wir können keine Brigade mehr von Calais ins Baltikum verlegen, weil Straßen und Brücken dafür nicht mehr ausgelegt sind.“ Von diesen Investitionen profitiere auch die Zivilgesellschaft.

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