04.04.2016

Wählen gehen! – DBwV wählen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

vom 9. bis zum 11. Mai 2016 stehen wieder Personalratswahlen an. „Schon wieder“ , werden Sie sich vielleicht fragen. War man nicht bereits vor zwei, drei Jahren oder gar letztes Jahr an der Wahlurne? Die vergangenen vier Jahre waren in der Tat dank der Neuausrichtung in der Bundeswehr Wahljahre. Nach 2012 gab es in neun Organisationsbereichen Wahlen zum Bezirkspersonalrat und in unzähligen – meist neuaufgestellten – Dienststellen wurden die örtlichen Personalvertretungen neu bestimmt. Der Bezirkspersonalrat beim Kommando Luftwaffe musste innerhalb von zwei Jahren gleich zweimal neu gewählt werden, braucht sich dafür jetzt im Mai nicht erneut zur Wahl stellen, sondern darf bis 2020 durcharbeiten. Lediglich der Hauptpersonalrat konnte von Wahlen ungestört vier Jahre durcharbeiten.

Kein Wunder, dass die Wahlbeteiligungen bei den vielen Urnengängen deutlich nach unten gingen, insbesondere dann, wenn nicht auch der örtliche Personalrat neu bestimmt wurde. Ein anderer Grund der Wahlmüdigkeit mögen sicherlich auch die Neuausrichtung der Bundeswehr und ihre Folgen sein. Zwar haben die überwiegende Zahl der Bundeswehrangehörigen nun wieder Planungssicherheit, die meisten von ihnen sitzen inzwischen auf – wie es so schön heißt – „struktursicheren“ Dienstposten. Jedoch stehen noch nicht überall eingefahrene Arbeitsabläufe, viele Reibungsverluste gibt es nach wie vor. Trotzdem gibt es noch viele Beschäftigte, die immer noch nicht wissen, wohin die Reise gehen wird. Und wiederum andere verlieren ihre gerade erst gewonnene Planungssicherheit wieder, da das Cyber- und Informationsraumkommando als neues Fähigkeitskommando oder Organisationsbereich aufgestellt wird. Da fragen sich nicht wenige Kolleginnen und Kollegen: Was kann da eine Personalvertretung denn noch ausrichten? Verhindern konnten sie schließlich die negativen Entwicklungen der Neuausrichtungen wie z.B. die Ressortverlagerung der Personalabrechnung ja auch nicht.

Richtig ist, Personalvertretungsrecht ist Organisationsfolgerecht. Das heißt, über neu aufzustellende Strukturen kann ein Personalrat nicht mitbestimmen. Hingegen über die Ausgestaltung einschließlich der personellen Besetzung hat die Personalvertretung sehr wohl Beteiligungsrechte, von der Information über Mitwirkung bis hin zur Mitbestimmung. Voraussetzung ist natürlich, dass die Personalvertretung auch immer ordnungsgemäß beteiligt wird. Das war und ist sehr oft der Fall, bedauerlicherweise jedoch nicht immer. Starke Personalratsgremien müssen dann vor Gericht ihre Beteiligungsrechte einfordern und bekommen dort nicht selten Recht. Richtig ärgerlich wird es, wenn man nicht nur gerichtlich das Beteiligungsrecht zugesprochen bekommt, sondern in der Sache auch noch Recht hatte, jedoch aufgrund der Faktenlage nichts mehr rückgängig gemacht werden kann. Davon weiß der Hauptpersonalrat in der Angelegenheit Verlagerung der Personalabrechnung ein Lied zu singen.

Aber sind Resignation und Nicht-wählen die richtige Antwort? Ihre Interessen vor Ort in der Dienststelle, in Ihrem Organisations- oder Kommandobereich und in Ihrer Bundeswehr können nur von Personalvertretungen der jeweiligen Stufen unmittelbar wirksam vertreten werden. Und nur sie können es, es gibt keine andere Institution, die Ihre statusgruppeneigenen und -übergreifenden Interessen gegenüber Dienststellenleitern, Kommandeuren, Befehlshabern, Staatssekretären und der Ministerin Gehör verschaffen. Personalvertretungen können dies jedoch nur dann wirksam tun, wenn sie eine breite Legitimation durch die Menschen erhalten, deren Interessen sie zu vertreten haben. Nur eine mit von einer großen Wahlbeteiligung getragene Interessenvertretung wird von den Entscheidungsträgern ernst genommen.

Daher:
Gehen Sie wählen! Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch, notfalls per Briefwahl!


Gewerkschaften und Berufsverbände unterstützen die Arbeit der Personalräte. Sie haben alle wieder Vorschlagslisten für die Personalvertretungen auf allen Stufen eingereicht. So auch der Deutsche BundeswehrVerband.

Unter dem Kennwort:
D
eutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr

wirbt er zu den Wahlen zum Hauptpersonalrat, mit Ausnahme der Kirchenämter und des Kommandos Luftwaffe zu allen Bezirkspersonalräten sowie zu vielen Gesamt- und örtlichen Personalräten nicht nur bei den Soldatinnen und Soldaten, sondern insbesondere auch bei den Beamtinnen und Beamten sowie bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern um Ihr Vertrauen. Zu den vielen Bewerbern, die Ihnen auf den Stimmzetteln für die Gruppen der Beamten und Arbeitnehmer angeboten werden, sticht der Deutsche BundeswehrVerband als wirkliche Alternative hervor.

Wählen Sie Deutscher BundeswehrVerband, wenn Ihre Interessen im und außerhalb der Personalvertretung durch jemanden vertreten werden soll, der eindeutig zur Bundeswehr, loyal zur wehrhaften demokratischen und freiheitlichen Grundordnung und somit zu unseren Arbeitsplätzen steht.

Wählen Sie Deutscher BundeswehrVerband, wenn Ihnen der bundeswehrgemeinsame Ansatz wichtig ist. Streitkräfte und Bundeswehrverwaltung, es ist eine Bundeswehr.

Wählen Sie Deutscher BundeswehrVerband, wenn nicht nur Partikularinteressen einer Laufbahn, sondern die Interessen aller Laufbahnen vertreten werden sollen.

Wählen Sie Deutscher BundeswehrVerband, den Berufsverband, der besonders erfolgreich für alle Menschen in der Bundeswehr – egal ob in Uniform oder zivil – agiert. Das Artikelgesetz, das 7. Besoldungsänderungsgesetz, die Hebung von vorhandenen und die Schaffung neuer Haushaltsstellen sowie die bundeswehrinternen Attraktivitätssteigerungsmaßnahmen, davon profitieren auch die Zivilbeschäftigten und wären ohne den Deutschen BundeswehrVerband undenkbar. Und auch hier waren wir mit unserem Forderungspapier für zivile Beschäftigte bereits erfolgreich unterwegs.

Wählen Sie Deutscher BundeswehrVerband, damit diese Erfolge auch bei der Umsetzung in Erlassen und anderen Vorschriften für die Bundeswehr im Rahmen der Beteiligung sichergestellt werden.

Wählen Sie Deutscher BundeswehrVerband, der wie keine andere Interessenorganisation in der Bundeswehr über ein großes Netzwerk zur Politik, zum Ministerium, zu den Kommandeuren, Befehlshabern und Dienststellenleitern sowie zu den Personalvertretungen und zu den Menschen in der Bundeswehr in allen Statusgruppen und Laufbahnen verfügt. Mit dem Ohr an den Menschen sind deren Sorgen und Nöte sofort bei den zivilen, militärischen und politischen Entscheidungsträgern. Der Deutsche BundeswehrVerband arbeitet konstruktiv, aber auch kritisch an allen Entwicklungen in der Bundeswehr mit. Er nimmt zwar nicht an Tarifverhandlungen teil, spricht jedoch mit denen, die es tun. Personalvertretungen dürfen übrigens auch nicht an Tarifverhandlungen teilnehmen, ihnen ist sogar die Durchführung von Arbeitskämpfen gesetzlich untersagt.

Wählen Sie Deutscher BundeswehrVerband, denn hoher Organisationsgrad und steigende Mitgliederzahlen geben uns recht. Auch ohne Werbekampagne ist die Anzahl ziviler Mitglieder in den vierstelligen Bereich hochgeschnellt. Zu uns finden nicht nur bisher unorganisierte Kolleginnen und Kollegen ihren Weg, sondern auch zahlreiche Enttäuschte aus anderen Verbänden. Bei uns geht es nicht um den persönlichen Vorteil, sondern darum, gemeinsam sozialen Fortschritt für die Menschen der Bundeswehr zu bringen. Unsere Gründungsväter haben uns den Namen „BundeswehrVerband“ gegeben. Tradition, Moderne und bundeswehrgemeinsames Denken werden nur im DBwV mit Leben gefüllt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vom 9. bis zum 11. Mai 2016 bitten wir Sie sehr herzlich:

Gehen Sie wählen!

Wählen Sie Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Klaus-H. Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte