Freie Bahnfahrten für Soldaten: Das Angebot soll nicht die Wahlfreiheit bei Dienstreisen beeinträchtigen und auch nicht die Regelungen zum Trennungsgeld berühren. Gut so! Foto: DBwV/Mika Schmidt

Freie Bahnfahrten für Soldaten: Das Angebot soll nicht die Wahlfreiheit bei Dienstreisen beeinträchtigen und auch nicht die Regelungen zum Trennungsgeld berühren. Gut so! Foto: DBwV/Mika Schmidt

27.09.2019
fh

Bahnfahrten: Zwei Hürden sind genommen

Berlin. Die Ausgestaltung der Regelungen zu den Freifahrten für Soldaten in Uniform mit der Deutschen Bahn nimmt Formen an. So soll das Angebot der kostenlosen Fahrten nicht die Wahlfreiheit bei Dienstreisen beeinträchtigen und auch nicht die Bestimmungen zum Trennungsgeld berühren. Darauf habe man sich am 19. September geeinigt, erläuterte Verteidigungs-Staatssekretär Peter Tauber jetzt in einem Schreiben an die Verteidigungspolitiker der Bundestagsfraktionen. Damit sind zwei der Forderungen des BundeswehrVerbands erfüllt.

In der Mitteilung heißt es: „Die Vereinbarung führt zu keinen Veränderungen bei der Buchung, Durchführung und Abrechnung von dienstlich veranlassten Reisen in Anwendung des Bundesreisekostengesetzes. Die Wahlfreiheit des Reisemittels wird auch bei Dienstreisen mit der Bahn nicht berührt. Die Buchung für dienstlich veranlasste Fahrten erfolgt – wie bisher – vornehmlich über die zuständigen Reisestellen des Tavel Managements der Bundeswehr. Die Vereinbarung wirkt sich ebenfalls nicht auf die Abrechnung von Heimfahrten nach der Trennungsgeldverordnung aus. Sie führt für Fernpendler zu dem positiven Effekt, dass auch die übrigen, bisher selbst bezahlten Familienheimfahrten kostenfrei werden können, sofern die Soldatinnen und Soldaten eine Fernverkehrsverbindung der Bahn nutzen und dabei die Uniform tragen.“

Unklarheit besteht nach wie vor bei der steuerlichen Behandlung. Offenbar ist noch keine Einigung mit dem Finanzressort erzielt. Das BMVg will sich aber darum bemühen, dass die Fahrten nicht als geldwerter Vorteil angerechnet werden. So schreibt Tauber: „Wir gehen davon aus und müssen sicherstellen, dass sich die Inanspruchnahme der Vereinbarung für die Soldatinnen und Soldaten in steuerlicher Hinsicht nicht nachteilig auswirkt. Hierzu findet derzeit innerhalb der Bundesregierung und auf der Ebene der Bundesländer eine abschließende Klärung statt.“

Derzeit ist lediglich ein Übereinkommen mit der deutschen Bahn erzielt worden. Das heißt, das Angebot der kostenlosen Fahrten gilt für ICE und IC-Züge der Deutschen Bahn und die von ihr betriebenen Regionalbahnen, die als Verbindung zu den Fernbahnhöfen dienen. Eine Vereinbarung mit Verkehrsverbünden, die nicht von der Deutschen Bahn bedient werden, besteht vorerst nicht. Das Verteidigungsressort will aber entsprechende Gespräche mit den Verbünden und den Bundesländern führen.

Die Neuregelung soll wie geplant zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.

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