Drohnen vom Typ Heron TP setzt die Bundeswehr bislang nur für Aufklärungszwecke ein. Foto: Airbus

Drohnen vom Typ Heron TP setzt die Bundeswehr bislang nur für Aufklärungszwecke ein. Foto: Airbus

04.07.2020
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BMVg-Bericht: Drohnen-Bewaffnung „dringend geboten“

Berlin. Für das Verteidigungsministerium hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber (CDU) dem Bundestag am Freitag (3. Juli) in einem Bericht die wesentlichen Ergebnisse seiner Veranstaltungsreihe dargelegt, in der die völker- und verfassungsrechtlichen sowie ethischen, politischen und nicht zuletzt militärischen Aspekte der Bewaffnung von Drohnen diskutiert worden waren. Für den Deutschen BundeswehrVerband hatte der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, teilgenommen.

Aus Sicht des BMVg ist mit der öffentlichen Veranstaltungsreihe und der parallelen gesellschaftlichen Debatte die Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD erfüllt. Der Bericht soll eine Grundlage für die nun anstehende parlamentarische Entscheidung sein, ob die Bundeswehr nicht nur Aufklärungs-, sondern auch „Kampfdrohnen“ bekommen soll.

BMVg und Bundeswehr – sowie der Deutsche BundeswehrVerband seinerseits – sind in ihrer Empfehlung an die Mitglieder des Parlaments (seit Jahren) eindeutig: Sie sprechen sich für die Bewaffnung von Drohnen aus. Die „Unmanned Aircraft Systems“ (UAS), die der Bundeswehr heute zur Verfügung stehen, seien eine wertvolle Unterstützung und in vielen Einsatzgebieten zwingend erforderlich. „Eine zusätzliche Bewaffnung der UAS der Bundeswehr entspräche heutigen Einsatzrealitäten und ist dringend geboten“, hält der Tauber-Bericht abschließend fest.

Die wesentlichen Argumente für eine entsprechende Beschaffung sind zugleich Ergebnisse der Veranstaltungsreihe:

  • Wie bei jedem anderen Auslandseinsatz der Bundeswehr ist auch der Einsatz von bewaffneten Drohnen nur mit vorheriger Zustimmung des Bundestages möglich. Das gebietet die Verfassung und ist im Parlamentsbeteiligungsgesetz klar geregelt.
  • Verfassungs- und völkerrechtlich ist die Drohne jedoch kein neuartiges Waffensystem, dessen Einsatz rechtlich erst noch geregelt werden müsste, sondern sie kann vergleichbar mit dem Jagdbomber eingesetzt werden.
  • Wann eine Drohne eine Rakete abfeuern darf, ist in den Einsatzregeln („Rules of Engagement“) klar reglementiert. Die Entscheidung darüber trifft der verantwortliche militärische Vorgesetzte in einem mehrstufigen Verfahren. Auch ein Abbruch ist jederzeit möglich.
  • Das Bedienpersonal ist grundsätzlich in der Nähe des Einsatzgebietes stationiert. Es handelt sich also um keine autonomen Waffensysteme, für deren internationale Ächtung sich Deutschland einsetzt.
  • Die bessere Aufklärungsfähigkeit erlaubt eine bessere Freund-Feind-Unterscheidung („Unterscheidungsgebot“).
  • Die unmittelbare Reaktionsmöglichkeit, die sich u.a. aus der langen Stehzeit ergibt, wirkt abschreckend.
  • Drohnen erhöhen den Schutz der eigenen Kräfte und der Zivilbevölkerung im Einsatzland.
  • Durch den skalierbaren Waffeneinsatz wird außerdem dem „Exzessverbot“ Rechnung getragen.

Als mögliche Einsatzszenarien nennt der Bericht den Objektschutz. So könne die Bundeswehr Angriffe auf Feldlager durch „Steilfeuer“ derzeit nur beobachten. Ein weiteres Beispiel für den sinnvollen Einsatz bewaffneter Drohnen sei der Konvoischutz.

Am Donnerstag (2. Juli) veröffentlichten Gabriela Heinrich, Dr. Fritz Felgentreu und Dr. Karl-Heinz Brunner im Namen der gesamten SPD-Fraktion einen Forderungskatalog zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“. Der DBwV berichtete. Darin forderten sie unter anderem die Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen. Diese Forderung hat das BMVg aufgegriffen und mit dem Bericht „Grundsätze für den Einsatz von deutschen bewaffneten Unmanned Aircraft Systems (UAS)“ herausgegeben.
 
Nun sollte aus Sicht des DBwV zügig der nächste Schritt folgen. Der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner: „Ich hoffe, dass die Entscheidung bis zum Ende des dritten Quartals gefallen ist. Alles andere wäre gegenüber unseren Soldatinnen und Soldaten nicht mehr zu erklären.“

Doch selbst wenn die Mitglieder des Bundestages sich jetzt endlich für die Bewaffnung aussprechen, ist noch nicht mit einer schnellen Einführung zu rechnen. Das Ministerium geht von einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren aus, bis die vollständige Einsatzbereitschaft erreicht ist.

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