Die traditionsreiche École Militaire wurde 1751 in Paris gegründet. Viel jünger ist die Geschichte der militärischen Interessenvertretungen in Frankreich: Die gibt es erst seit 2015. Foto: Jebulon

Die traditionsreiche École Militaire wurde 1751 in Paris gegründet. Viel jünger ist die Geschichte der militärischen Interessenvertretungen in Frankreich: Die gibt es erst seit 2015. Foto: Jebulon

28.03.2018
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Erfahrungsaustausch mit den europäischen Partnern

Paris. Das Koalitionsrecht für Angehörige der Streitkräfte gibt es seit mehr als 60 Jahren in Deutschland – ebenso lange besteht der Deutsche BundeswehrVerband, der damit auf eine weltweit einzigartige Erfahrung im Bereich der soldatischen Vertretungen zurückgreifen kann.

Diesen Erfahrungsschatz gibt der BundeswehrVerband gerne weiter: So stellte Hauptmann Andreas Steinmetz Ende März Vertretern von französischen militärischen Interessenvertretungen den DBwV vor. Der Stellvertretende Bundesvorsitzende erläuterte im Rahmen einer Tagung an der École Militaire in Paris Entstehungsgeschichte und Entwicklung des DBwV. Vor allem aber ging Steinmetz darauf ein, wie der Verband agiert und die Belange der Angehörigen der Bundeswehr politisch durchsetzt. Mit dabei war der EUROMIL-Vorsitzende Emmanuel Jacob.

Als praktisches Beispiel beschrieb das Bundesvorstandsmitglied die Einführung der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV). Bis Ende 2015 gab es in Deutschland für Soldaten keine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit – ein hinsichtlich des Gesundheitsschutzes des Einzelnen nicht hinnehmbarer Zustand. Vor dem Bundesverwaltungsgericht bekam der DBwV Ende 2011 Recht: Das Gericht entschied, dass die Europäische Arbeitszeitrichtlinie auch für Soldaten anwendbar ist.
 
Der DBwV hat diesen Prozess juristisch und politisch begleitet, weil die Arbeitszeit ein wichtiger Aspekt für attraktive Arbeitsbedingungen ist. Nur so kann eine gute Balance zwischen Dienst und Familie zustande kommen, die ausreichend Möglichkeit zur Regenerierung gibt. Wenn es um den Einsatz menschlicher Ressourcen oder die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte geht, ist zudem eine Regelung der Arbeitszeit zwingend notwendig.
 
In Frankreich haben militärische Interessenvertretungen noch eine sehr junge Geschichte – vor 2015 durften französische Soldaten weder militärischen Berufsvertretungen noch Gewerkschaften beitreten oder solche gründen. Erst als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte, dass ein generelles Verbot, Vereinigungen beizutreten, gegen die Vereinigungsfreiheit verstößt, änderte sich die Situation. Nach Änderung der Gesetzeslage in Frankreich gründete sich dort eine ganze Reihe von Verbänden, in Frankreich APNM genannt (Associations Professionelles Nationales de Militaires, zu Deutsch: Nationale militärische Berufsverbände). Auf der Homepage des französischen Verteidigungsministeriums sind aktuell elf Verbände aufgeführt, von denen ein Teil im Dachverband Union APNM vereinigt ist. Bei der Tagung in der Pariser Militärschule waren Vertreter von drei Verbänden – Union APNM, APNM Commissariat und France Armement – zu Gast, um mit der Delegation von DBwV und EUROMIL Erfahrungen auszutauschen.

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