Die Tornado-Kampfjets des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel sind Teil der nuklearen Teilhabe Deutschlands. Im Ernstfall könnten sie mit US-amerikanischen Atomwaffen bestückt werden. Foto: dpa

Die Tornado-Kampfjets des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel sind Teil der nuklearen Teilhabe Deutschlands. Im Ernstfall könnten sie mit US-amerikanischen Atomwaffen bestückt werden. Foto: dpa

13.09.2017
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Global Zero: US-Atombomben in Büchel und der Atomwaffensperrvertrag

Berlin. Martin Schulz hat im Wahlkampf gefordert, woran bereits sein Parteikollege Frank-Walter Steinmeier wie auch der verstorbene Guido Westerwelle in ihrer Zeit als Außenminister gescheitert waren: den Abzug der für deutsche Tornados vorgesehenen US-amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland.

Eine solche Maßnahme wäre allerdings nur ein symbolischer Beitrag für eine atomwaffenfreie Welt. Da der militärische Wert gering ist, wäre kaum mit einer russischen Gegenleistung zu rechnen – Schulz, Steinmeier und Westerwelle haben eine solche deshalb auch nicht gefordert. Ein deutscher Verzicht würde die Beziehungen zu Moskau allenfalls atmosphärisch verbessern.

Verteidigungspolitisch profitiert Deutschland hingegen enorm von der nuklearen Teilhabe im Bündnis. Da im unwahrscheinlichen Ernstfall die Möglichkeit besteht, dass deutsche Jagdbomber die Atomwaffen ins Ziel führen, muss Berlin vor einem Einsatz konsultiert werden. Darüber hinaus unterrichten die USA die teilhabenden Staaten laufend im Rahmen der Nuklearen Planungsgruppe der Nato. Deutschland würde – ohne Not oder Gewinn – massiv an allianzpolitischem Einfluss einbüßen. Wir wären schlagartig Zaungast auf einem schicksalhaften Politikfeld.

Sinnvoller wäre eine Stärkung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, kurz: Atomwaffensperrvertrag. Dieser untersagt den Nuklearmächten Russland, USA, Frankreich, Großbritannien und China die Weitergabe und verpflichtet sie grundsätzlich zur vollständigen nuklearen Abrüstung. Nichtkernwaffenstaaten dürfen nicht nach Nuklearwaffen streben – wie es beispielsweise der Irak bis zum ersten Golfkrieg 1991 und der Iran bis zum Wiener Abkommen 2015 getan haben. Erlaubt ist nur die zivile Nutzung der Kernenergie.

Russland hat in Kaliningrad nuklearfähige (bis zu 200 Kilotonnen), mobile SS-26 Raketen stationiert, die auch Berlin erreichen können. Der Verdacht steht im Raum, dass Russland damit gegen den "Intermediate Range Nuclear Forces"-Vertrag (INF-Vertrag) verstößt, der Nuklearwaffen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometer verbietet. Mit seinem hybriden Krieg gegen die Ukraine hat Russland zudem den eigenen Beitrag zur nuklearen Abrüstung torpediert, denn Kiew war im Rahmen des Budapester Memorandums 1994 im Gegenzug für die Zusicherung der territorialen Integrität dem Atomwaffensperrvertrag beigetreten.

Dem Ansinnen einer atomwaffenfreien Zone im Nahen und Mittleren Osten steht das Sicherheitsinteresse Israels angesichts eines ungelösten Konflikts im Weg. Und der jüngste sechste Atomtest Nordkoreas, das 2003 aus dem Vertrag ausgetreten ist, heizt die Sorge vor einer nuklearen Eskalation in Asien weiter an. Zudem gilt es, Indien und Pakistan dringend zum Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag zu bewegen. Nuklearpolitischer Handlungsbedarf besteht also eher außerhalb Deutschlands. 

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