Franco A. ist wieder frei -  das beschloss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: dpa

Franco A. ist wieder frei - das beschloss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: dpa

29.11.2017
dpa/yb

Kein dringender Tatverdacht: Oberleutnant Franco A. auf freiem Fuß

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Das beschloss der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am heutigen Mittwoch in Karlsruhe. Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten, teilte das Gericht mit.
 
Der Oberleutnant soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge gemeinsam mit Komplizen aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Den ersten Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken. Im Dezember 2015 hatte er sich unter dem Falschnamen „David Benjamin“ als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt – Franco A. hatte behauptet, christlicher Syrer französischer Abstammung zu sein. Franco A. bezog auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
 
Der BGH erklärte, Franco A. werde zwar durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet. Es sei aufgrund von Unstimmigkeiten derzeit jedoch nicht in so hohem Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitet habe, wie für einen dringenden Tatverdacht nötig wäre.
 
Franco A. hatte seit dem 26. April unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft gesessen. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die beiden Soldaten waren im elsässischen Illkirch stationiert. In Hintergrundgesprächen mit Medienvertretern wurde von einer angeblichen Todesliste gesprochen, auf der Prominente und Politiker – unter ihnen Heiko Maas und Joachim Gauck – als potenzielle Anschlagsziele genannt worden seien. Die Beschuldigten sollen sich für die Tat eine Pistole in Österreich beschafft haben. Franco A. hatte die Waffe auf einer Toilette des Wiener Flughafens versteckt, dort wurde sie aber von der österreichischen Polizei entdeckt.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte im Zuge der Affäre um Franco A. der Bundeswehr Führungs- und Haltungsprobleme vorgeworfen – ein Pauschalurteil, mit dem sie viele Soldaten vor den Kopf stieß und für viel Unmut in der Truppe sorgte – von einem Vertrauensverlust war vielfach die Rede. Es folgten reihenweise Durchsuchungen von Kasernen nach verdächtigen Wehrmachtsdevotionalien. Sogar ein Bild von Helmut Schmidt wurde an der Universität der Bundeswehr eine Zeit lang abgehängt, weil der Altkanzler und Namensgeber der Hochschule dort in Wehrmachtsuniform zu sehen war.
 
Die Ministerin rechnete sogar damit, dass weitere rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr zutage kommen würden. Im Mai sagte sie in der ARD: „Wir müssen uns darauf einstellen – das ist meine tiefe Überzeugung –, dass das, was wir bisher wissen, nicht alles ist, sondern dass sich dort noch mehr zeigen wird. Das ist bitter für uns alle in der Bundeswehr."

Im Laufe des Jahres wurden auf Betreiben des BMVg weitere hektische Aktivitäten ausgelöst: So wurde die Überarbeitung der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und des Traditionserlasses in Auftrag gegeben. Ebenso wurde das Projekt "Innere Führung heute" auf den Weg gebracht.

Schon damals entgegnete der DBwV, dass die angekündigten Maßnahmen keinesfalls einen "neuen Franco A." ausschließen könnten, auch wenn die grundsätzliche Stärkung der Inneren Führung ein begrüßenswertes Vorhaben sei. Mit Stand heute gilt festzuhalten: Die Bundeswehr ist keine rechtsradikale, chauvinistische Männergesellschaft!

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