5000 mehr Berufssoldaten. Foto: Bundeswehr

5000 mehr Berufssoldaten. Foto: Bundeswehr

02.09.2015

Ministerium erfüllt Verbandsforderung

5.000 Berufssoldaten mehr - was bedeutet das?

Berlin. Diese Meldung sorgte am Wochenende für Aufsehen: Die Bundeswehr soll 5.000 neue Berufssoldaten bekommen. Das bedeutet aber nicht, dass die Streitkräfte insgesamt mehr Personal haben werden - es bleibt bei den maximal 185.000 Soldatinnen und Soldaten. Verändert wird lediglich das Verhältnis von Berufssoldaten zu Soldaten auf Zeit. Bisher gibt es rund 125.000 Zeit- und ca. 45.000 Berufssoldaten, was zusammen mit den bis zu 15.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden und sogenannten Schülerstellen 185.000 ergibt. Nun hat Ministerin Ursula von der Leyen entschieden, 50.000 Berufssoldaten und 120.000 Soldaten auf Zeit zu haben, und erfüllt damit zugleich eine Forderung des Deutschen BundeswehrVerbands.

Das hat zwei Folgen: Erstens steigt die Chance, zum Berufssoldaten ernannt zu werden. Damit haben die Streitkräfte mehr Dienstverhältnisse auf Lebenszeit. Was im übrigen öffentlichen Dienst selbstverständlich ist - das nahezu unkündbare Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit - fehlt den Streitkräften zu einem großen Teil. Immerhin gibt es künftig etwas mehr Möglichkeiten, gutem Personal eine Berufsperspektive in den Streitkräften zu geben.
Zweitens sinkt der Regenerationsbedarf bei den Zeitsoldaten: Da weniger Soldaten auf Zeit die Bundeswehr schnell wieder verlassen, müssen weniger Nachfolger eingestellt werden. In Zeiten angespannter Nachwuchsgewinnung kann das nur nützlich sein.

Wegen des gleich doppelt positives Effekts hatte der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner diese Änderung bereits im März gefordert. Er sagte: "Nur so können Fachkräfte, die bereits heute schwer zu rekrutieren sind, auf Dauer in der Bundeswehr gehalten werden."
Keine Auswirkung haben die 5.000 zusätzlichen Berufssoldaten allerdings auf den Personalüberhang der Streitkräfte. Dieser Überhang, der unter anderem zum Personalabbau durch das Bundeswehrreform-Begleitgesetz geführt hat, betrifft die älteren Jahrgänge unter den Berufssoldaten. Die Übernahme von etwas mehr jüngeren Kameradinnen und Kameraden zum Berufssoldat nützt hier nichts. Deshalb besteht auch weiterhin der Bedarf an einer Folgeregelung zum Bundeswehrreform-Begleitgesetz.

Wie geht es weiter? Nach der Entscheidung der Ministerin geht es an die dritte Überarbeitung des "Personalstrukturmodells 185", die wiederum gebilligt werden muss. Dann erst steht fest, in welchen Verwendungsreihen genau es mehr Berufssoldaten geben wird. Die Planungen betreffen die Feldwebellaufbahn im Allgemeinen Fachdienst, Genaueres fehlt noch.
Wir rechnen damit, dass die neuen Quoten für den Einstellungstermin 1. Januar und für das Übernahmeverfahren zum Berufssoldaten ab Frühjahr 2016 gelten.

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick