Die wöchentlliche Arbeitszeit von Bundesbeamten wurde vor zwölf Jahren auf 41 Stunden angehoben - damit sind die Staatsdiener gegenüber den meisten Beamten auf Länderebene im Nachteil. Foto: DBwV/Scheurer

Die wöchentlliche Arbeitszeit von Bundesbeamten wurde vor zwölf Jahren auf 41 Stunden angehoben - damit sind die Staatsdiener gegenüber den meisten Beamten auf Länderebene im Nachteil. Foto: DBwV/Scheurer

21.06.2018
yb

Online-Petition: Kürzere Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte

Berlin. Bundesbeamte arbeiten im Normalfall 41 Stunden pro Woche – und damit mitunter länger als Beamte der Länder.  Eine Online-Petition setzt sich jetzt dafür ein, dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 39 Stunden gesenkt wird – dies entspricht auch einer Forderung des Deutschen BundeswehrVerbands.

Auf der 20. Hauptversammlung im November 2017 haben die Delegierten beschlossen, die Einführung einer 39-Stunden-Woche für Beamten und Arbeitnehmer zu fordern, um der Benachteiligung von Bundesbeamten entgegenzuwirken. Der Beschluss im Wortlaut:

„Für die Beamtinnen und Beamten wird wie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine 39 Stunden – anstelle einer 41 Stunden-Woche – gefordert. Ein Vergleich der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Bundesländer zeigt, dass Beamtinnen und Beamte im Bund gegenüber den meisten Beamtinnen und Beamten der Bundesländer benachteiligt werden. Für die Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten des Bundes gibt es keinen sachlich gerechtfertigten Grund mehr. Der Haushalt des Bundes ist besser als die Haushalte der meisten Bundesländer aufgestellt. Die Gefahr der Zunahme von Mehrarbeit bei Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist durch Schaffung von zusätzlichen haushalterisch unterlegten Stellen entgegenzuwirken. Eine Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit kann schrittweise unter Nutzung der Inanspruchnahme von Langzeitkonten erfolgen.“

2006  war die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten von 38,5 auf 41 Stunden angehoben worden. Seinerzeit wurde zugesichert, dass bei verbesserter wirtschaftlicher Lage eine erneute Absenkung erfolgen sollte. Dies ist bis heute nicht geschehen – wofür es keine nachvollziehbare Begründung gibt.
 
Jeder kann die berechtigte Forderung der Bundesbeamten mit seiner Mitzeichnung der Petition unterstützen.

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