Beim Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat starben Ende 2016 mindestens 6 Menschen Foto: dpa

Beim Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat starben Ende 2016 mindestens sechs Menschen. Foto: dpa

22.12.2017
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Schüsse in Masar-e-Sharif: Verfahren gegen deutsche Soldaten eingestellt

Gute Nachrichten für zwei deutsche Soldaten kurz vor Weihnachten: Das Ermittlungsverfahren gegen sie im Zusammenhang mit dem Tod von zwei Afghanen im vergangenen Jahr in Masar-e-Sharif wurde jetzt eingestellt.
 
Der tragische Vorfall ereignete sich vor etwas mehr als einem Jahr: Am Abend des 10. November 2016 griff ein Selbstmordattentäter das deutsche Konsulat in Masar-e-Sharif an. Nach der Explosion des mit Sprengstoff beladenen Lkw griffen weitere bewaffnete Kämpfer die diplomatische Einrichtung an. Mindestens sechs Menschen kamen ums Leben, mehr als 120 wurden verletzt.
 
Am nächsten Morgen kam es zu einem weiteren Zwischenfall: Drei Motorradfahrer näherten sich mit hoher Geschwindigkeit deutschen Kräften, die den Tatort abriegelten. Trotz der Abgabe von Warnsignalen und Warnschüssen steuerten die Motorradfahrer mit unverminderter Geschwindigkeit auf die Bundeswehrsoldaten zu – diese eröffneten daraufhin das Feuer. Zwei Afghanen wurden getötet, ein weiterer schwer verletzt.

Wie immer wird in solchen Fällen ein Ermittlungsverfahren in Deutschland eingeleitet – dies ist die normale Prozedur, wenn es im Einsatz zum Tod von Zivilisten kommt. Nach gut einem Jahr nun endlich die gute Nachricht: Die Generalbundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen beide Soldaten eingestellt.

Sei es im Alltagsbetrieb in der Heimat oder im Auslandseinsatz: Es ist schneller etwas passiert, als man denkt. Da lauert mitunter der eine oder andere Fallstrick im Verteidigungsressort. Auch wenn dieser Fall jetzt abgeschlossen ist, kann die Länge eines solchen Verfahrens zu einer großen Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen werden. Da ist es gut zu wissen, dass man einen starken Partner an der Seite hat, der die rechtlichen Belange vertritt. Dieser starke Partner ist der Deutsche BundeswehrVerband. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz – auch in Fällen wie dem oben beschriebenen.

In diesem Jahr gab es leider aufgrund verschiedener Vorfälle - meist lediglich Verdachtsfälle oder mediale Vorverurteilungen – einen großen Bedarf an an Rechtsschutz oder Rechtsberatung. Das betraf Soldaten genauso wie Arbeitnehmer und Beamte. Unterm Strich bleibt: Ob im Inland oder im Einsatz, es lohnt sich, Mitglied im DBwV zu sein – denn wir sind für unsere Mitglieder da. In diesem Sinne gilt unseren Juristen und Vertragsanwälten ein großer Dank!
 

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