Eine Drohne vom "Heron TP" auf der ILA 2018. Die SPD hat jetzt Kriterien festgelegt, unter welchen Bedingungen bewaffnete Drohnen durch die Bundeswehr eingesetzt werden könnten. Foto: Matti Blume - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Eine Drohne vom "Heron TP" auf der ILA 2018. Die SPD hat jetzt Kriterien festgelegt, unter welchen Bedingungen bewaffnete Drohnen durch die Bundeswehr eingesetzt werden könnten. Foto: Matti Blume - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

03.07.2020
Katharina Fechner

SPD-Fraktion veröffentlicht Kriterien zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“

Berlin. Die bereits seit Jahren im Raum stehende Diskussion über bewaffnete Drohnen nimmt nun auch von Seiten der SPD Fahrt auf. Am Donnerstag, 2. Juli 2020, veröffentlichten Gabriela Heinrich, Dr. Fritz Felgentreu und Dr. Karl-Heinz Brunner im Namen der gesamten SPD-Fraktion einen Forderungskatalog zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“. Damit rücken sie von ihrer bisherigen abwehrenden Haltung ab. Über den neuen Kurs der Sozialdemokraten in der der Drohnendebatte hatte der DBwV schon vor wenigen Tagen berichtet

Die im aktuellen Brief festgelegten Kriterien dienen als Grundlage einer Billigung des Einsatzes von Schutzdrohnen des Typs Heron TP in den weltweiten Krisen-Missionen der Bundeswehr unter strengen völkerrechtlichen Bedingungen.

Folgende Kriterien gehen aus dem „Liebe-Freunde-Brief“ hervor:

  • Ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen, um die strikte Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten und Deutschland ausdrücklich von der Praxis einzelner anderer Staaten abzugrenzen.
  • Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und anderen Waffensystemen, um die finale Entscheidung über den Einsatz von Waffengewalt stets auf einem menschlichen Urteil begründen zu können
  • Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen, um ein Höchstmaß an Transparenz beim Einsatz von Drohnen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu erzeugen. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass das Parlament bei Veränderungen der allgemeinen Einsatzregeln informiert wird.
  • Einsatz von Drohnen nur dann, wenn dieser explizit im jeweiligen Bundeswehrmandat vorgesehen ist, um auch hier ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle zu erzielen.
  • Verortung des operativen Hauptquartiers mit den Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen im Einsatzland, um mögliche völkerrechtliche Verwerfungen beim Einsatz von Drohnen auszuschließen.
  • Größtmögliche Fürsorge und psychologische Begleitung für das Bediener- und Kontrollpersonal, um mögliche psychische Belastungen auszugleichen.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass über die Anschaffung bewaffneter Drohnen nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entschieden“ [wird]. Im Mai und Juni dieses Jahres fanden Veranstaltungen des Bundesverteidigungsministeriums statt, bei denen Ansichten der Fraktionen, aber auch der Wissenschaft, der Öffentlichkeit und der humanistischen und religiösen Ethik erörtert wurden. Der weitere zeitliche Plan ist bisher unklar. Fest steht allerdings, dass als nächster Schritt ein Entwurf des Verteidigungsministeriums im Rahmen eines sogenannten Fachkonzeptes vorgelegt werden soll, das als Grundlage der weiteren Debatte dient.

Der Deutsche BundeswerhrVerband hat sich von Anfang an für die Beschaffung und den Einsatz von bewaffneten Drohnen ausgesprochen und dies bereits bei einer Anhörung im Verteidigungsausschuss im Jahr 2014 deutlich gemacht. Bewaffnete Drohnen sind für den Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz unabdingbar. Daher begrüßt der DBwV die Verhandlungsbereitschaft der SPD-Bundestagsfraktion und hofft auf eine baldige Einigung in dieser Debatte.

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