07.08.2015

Anerkennung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ) nach §56 des Bundesbesoldungsgesetzes

Soldaten auf dem Weg nach Termez wurden in der Vergangenheit während ihres Zwischenaufenthalts in Masar-e Sharif teilweise als nicht AVZ-berechtigt betrachtet und mit Reisetagegeld abgespeist.

Der Streit schwelt seit 2012; nun endlich ist eine für die Soldaten billige und gerechte Lösung gefunden.

 

  • Schreiben von P III 2 zur Anerkennung des AVZ-Anspruchs (PDF)

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