Durch die Gesetzesänderung wird eine personalratsfreie Zeit vermieden. Foto: DBwV/Mika Schmidt

Durch die Gesetzesänderung wird eine personalratsfreie Zeit vermieden. Foto: DBwV/Mika Schmidt

07.05.2020
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Bundestag stimmt Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu

Berlin. Wegen der Ausbreitung von Covid-19 konnten die Personalratswahlen nicht überall wie geplant Ende April stattfinden. Der Deutsche BundeswehrVerband setzte sich gemeinsam mit Gewerkschaften und Interessengemeinschaften dafür ein, dass die Wahlen verschoben werden können – mit Erfolg. Ein am Donnerstag (7. Mai) verabschiedetes Gesetz ermöglicht nicht nur Wahlen zu einem späteren Zeitpunkt, sondern auch, dass die Personalräte über die eigentliche Amtszeit hinaus noch agieren können.

Es ist wichtig, dass eine personalratsfreie Zeit vermieden wird. Die Personalvertretungen müssen auch jetzt für die Menschen in der Bundeswehr erreichbar und aktiv sein. Dafür setzte sich der DBwV ein und wirkte so auf die nun erfolgten erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen ein.

Der Bundestag stimmte am Donnerstag zudem dafür, dass die Personalvertretungen auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen via Video- oder Telefonkonferenz möglich sind. Auch Sprechstunden des Personalrats mit den Beschäftigten sind nun optional als Video-Sprechstunde möglich.

Diese Maßnahmen sind befristet bis zum 31. März 2021.

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