14.01.2020
dpa

EU-Staaten stoßen Schlichtung zum brüchigen Iran-Atomabkommen an

Das als historisch gefeierte Atomabkommen soll den Iran am Bau von Nuklearwaffen hindern. Doch sind die USA ausgestiegen und der Iran ignoriert inzwischen auch viele Vereinbarungen. Nun soll ein Schiedsverfahren unter EU-Aufsicht retten, was zu retten ist.

Brüssel/Teheran. Im Konflikt um das brüchige Atomabkommen mit dem Iran haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien eine Schlichtung zur Rettung des Deals eingeleitet. Man könne die zunehmenden Vertragsverletzungen seitens der Islamischen Republik nicht länger unbeantwortet lassen, sagte Außenminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag zur Begründung. Zentrales Ziel bleibe, «dass Iran niemals Kernwaffen entwickelt». Angestoßen wird nun ein Verhandlungsprozess innerhalb einer Kommission, die Aufsicht darüber führt der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell.

Hintergrund der Schlichtung ist, dass sich der Iran schrittweise von Vertragsauflagen entfernt hat - als Reaktion auf die einseitige Kündigung durch die USA. Präsident Donald Trump will erreichen, dass auch die übrigen Vertragspartner den 2015 geschlossenen Deal beerdigen und wie Amerika scharfe Sanktionen verhängen - das sind neben den drei EU-Staaten noch China und Russland.

Das als historisch gefeierte Abkommen soll den Iran, dessen oberste Führung islamische Geistliche stellen, an der Entwicklung von Atomwaffen hindern. Es gesteht ihm aber die zivile Nutzung der Kernenergie zu. Im Gegenzug sollten Wirtschaftssanktionen gegen den Iran fallen.

Der EU-Außenbeauftragte Borrell forderte den guten Willen aller Seiten bei der Schlichtung. Die Rettung des Vertrags sei wichtiger denn je, erklärte er. Ziel sei es nicht, erneut Sanktionen zu verhängen.

Die Linke-Außenpolitikerin Sevim Dagdelen erklärte dagegen, der Start der Schlichtung sei de facto der «Todesstoß» für das Abkommen. Die Bundesregierung gebe damit zusammen mit Paris und London «feige dem Druck von US-Präsident Donald Trump nach und stellt sich hinter den Konfrontationskurs Washingtons». Ähnlich äußerte sich der iranische Außenamtssprecher Abbas Mussawi. Der «passive Schritt» sei ein Zeichen der Schwäche gegenüber den USA, sagte er.

Für Diskussionen in den USA, dem Iran und auch Europa sorgt weiter die gezielte Tötung des iranischen Top-Generals Ghassem Soleimani durch das US-Militär in der vergangenen Woche. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte nun erhebliche Zweifel, dass die Drohnenattacke in Bagdad mit dem Völkerrecht vereinbar war. Bisher habe die US-Regierung nicht verdeutlicht, warum die Tötung unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern abzuwehren, heißt es in einem Gutachten. Es wurde von der Linksfraktion in Auftrag gegeben und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Der Angriff erfülle offensichtlich nicht die Kriterien eines «finalen Rettungsschusses» und erscheine deshalb als Verstoß gegen Völkerrecht. Washington hatte die Tötung mit angeblich bevorstehenden Angriffen auf US-Bürger und Botschaften begründet, dafür aber keine Beweise vorgelegt.

Teheran hatte die Tötung des Generals mit einem Vergeltungsschlag auf Militärstützpunkte im Irak beantwortet, die auch von den USA genutzt werden. Dabei wurde inmitten der militärischen Konfrontation irrtümlich eine ukrainische Linienmaschine mit 176 Menschen an Bord abgeschossen - was das Militär erst Tage später einräumte. Zuvor hatten die Behörden von einem technischen Defekt gesprochen.

Nach Angaben des Webportals Khabar Online soll inzwischen derjenige, der den Abschuss der Maschine gefilmt hat, in Robat-Karim südlich von Teheran verhaftet worden sein. Amtliche Quellen bestätigten dies aber zunächst nicht.

Präsident Hassan Ruhani forderte erneut eine lückenlose Aufklärung und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Er könne nicht akzeptieren, dass lediglich ein Soldat, der «auf den Knopf gedrückt hat», alleine verantwortlich sein solle. Auch andere Abteilungen und Organisationen trügen eine Mitschuld. Es gehe nicht nur um 176 unschuldige Opfer des Unglücks, sondern um die zukünftige Sicherheit des Landes.

Der Abschuss der Maschine und besonders die Vertuschung der Fakten führten zu Protesten in Teheran und mehreren anderen Städten. Dabei sollen nach Angaben des Justizsprechers etwa 30 Demonstranten festgenommen worden sein. Die Demonstranten fordern eine Bestrafung der Verantwortlichen, einige sogar den Rücktritt der iranischen Führung, weil die sie mit falschen Informationen betrogen habe.

Regierungssprecher Ali Rabiei hatte am Montag bestritten, den Abschuss vertuscht zu haben. Sogar Ruhani habe erst zwei Tage nach dem Unglück erfahren, dass die Maschine abgeschossen worden sei.

Die Kritik der Iraner richtet sich auch gegen die staatlichen Medien, besonders den Fernsehsender IRIB. Mindestens drei Moderatorinnen haben bei IRIB gekündigt, weil sie nach eigenen Angaben die Zuschauer nicht mehr belügen wollten. IRIB jedoch argumentiert, der Sender habe seine Informationen aus amtlichen Quellen erhalten und keine Schuld.

Die Auswirkungen könnten sich schon nächsten Monat zeigen. Im Februar feiert der Iran den 41. Jahrestag seiner islamischen Revolution. Ob die Kundgebungen so solidarisch ablaufen wie in den vergangenen Jahren, ist fraglich. Außerdem findet das wichtigste Filmfestival des Landes statt. Viele Filmemacher, Produzenten und Schauspieler wollen aber aus Protest nicht teilnehmen.

Am wichtigsten ist jedoch die Parlamentswahl am 21. Februar. Beobachter glauben, dass die Wahlbeteiligung wegen der Proteste niedrig sein wird. Davon dürften ihrer Meinung nach die Hardliner und Erzkonservativen profitieren, da deren Anhänger auf jeden Fall wählen.

Nach der umstrittenen Teilnahme des britischen Botschafters an einer Trauerkundgebung für die Absturzopfer am Wochenende fordert die iranische Justiz nun die Ausweisung des Top-Diplomaten. Dies sagte Justizsprecher Gholam-Hussein Ismaili laut Nachrichtenagentur Isna. Der Botschafter Rob Macaire war deswegen am Samstag schon kurzfristig festgesetzt worden, aber nach 30 Minuten wieder freigekommen. Zuständig für eine Ausweisung wäre aber das iranische Außenministerium, nicht die Justiz.