Luftbild vom 4. September 2009: Die zwei von Taliban gekaperten Tanklastzüge, die auf einer Sandbank des Kundus River stecken geblieben sind. Quelle: Screennshot aus YouTube-Video

Luftbild vom 4. September 2009: Die zwei von Taliban gekaperten Tanklastzüge, die auf einer Sandbank des Kundus River stecken geblieben sind. Quelle: Screennshot aus YouTube-Video

30.08.2019
Jan Meyer

Zehn Jahre Luftangriff in Kundus: Eine folgenschwere Entscheidung

Deutschland im Spätsommer 2009: Die Bundestagswahl stand bevor, Themen wie die Rente mit 67 und die Steuerreform beherrschten die Nachrichten. Zur selben Zeit kämpfte die Bundeswehr in Afghanistan. Seit Monaten standen die Soldaten des PRT Kundus beinahe täglich im Feuerkampf, im April war der Hauptgefreite Sergej Motz gefallen, als erster deutscher Soldat seit dem  Zweiten Weltkrieg mit der Waffe in der Hand im Gefecht. Die Bundeswehr führte Krieg, aber in der Heimat nahm das kaum jemand zur Kenntnis.
 
Man hätte es wissen können, wenn man denn gewollt hätte: Jede Woche listete die „Unterrichtung des Parlaments“ sorgfältig jeden wesentlichen Zwischenfall im Einsatzgebiet auf. Doch Oberst Georg Klein und seine rund 1.000 Frauen und Männer in Kundus waren ziemlich allein mit ihrem Krieg.

Zwei von Taliban gekaperte Tanklastzüge wurden bombardiert

Am 4. September traf Georg Klein eine folgenschwere Entscheidung. Er ließ zwei Tanklastzüge bombardieren, die, von Taliban gekapert, in einem Fluss fünf Kilometer entfernt von seinem Lager stecken geblieben waren. Er fürchtete, dass sie als rollende Bomben eingesetzt werden sollten und er ging davon aus, dass nur feindliche Kämpfer vor Ort waren. Das BMVg verkündete zunächst stolz per Pressemitteilung: „Erfolgreicher Einsatz gegen Aufständische“, Zivilisten seien nicht zu Schaden gekommen. In der Bundespressekonferenz bestätigte ein Sprecher des Ministeriums den Namen des verantwortlichen Offiziers.

Sehr bald zeigte sich: Offenbar waren doch auch Zivilisten betroffen. Und: Der Angriff passte offenbar nicht zu den Vorstellungen des ISAF-Oberbefehlshabers General McChrystal. Politik und Medien drehten auf, eine zweifelhafte Meldung jagte die nächste: Bis zu 142 Menschen seien angeblich gestorben, viele Zivilisten getroffen, Oberst Klein habe absichtlich gegen Einsatzregeln verstoßen, der Angriff hätte gar nicht erfolgen dürfen.

Detaillierte Aussage vor dem Untersuchungsausschuss

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, der knapp vier Wochen nach dem Angriff ins Amt kam, bewertete die Attacke zunächst als „militärisch angemessen“. Später, nachdem die „Bild-Zeitung“ die Existenz eines Feldjäger-Berichts enthüllt hatte, der der offiziellen Darstellung in einigen Punkten widersprach, änderte er seine Einschätzung, stellte sich aber vor Georg Klein. Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Wichert wurden gefeuert, Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung musste als Arbeitsminister zurücktreten, ein Untersuchungsausschuss machte sich daran, die Hintergründe der „Kundus-Affäre“ aufzuklären. Jetzt wusste auch in Deutschland jeder, was der neue Minister erst kurz zuvor beim Namen genannt hatte: In Afghanistan herrschte Krieg.

Georg Klein stellte sich dem Untersuchungsausschuss zur Zeugenvernehmung. Eindringlich schilderte er den Abgeordneten die bedrohliche Lage in der Bombennacht, die brutalen und rücksichtslosen Gegner und seine unzureichenden eigenen Mittel. Er beschrieb seine Sorgfalt bei der Entscheidungsfindung und zitierte die Kernführungsvorschrift für das Heer: „Jeder Soldat und jede Soldatin muss sich stets bewusst sein, dass Unterlassen und Versäumnis sie oder ihn stärker belasten können als ein Fehler im Handeln.“ Sein Fazit: „Nach meiner damaligen Bewertung war der Waffeneinsatz auftragsgemäß, rechtmäßig, erforderlich und verhältnismäßig.“

DBwV stand Klein vom ersten Tag an bei

Eine Bewertung, der auch der Generalbundesanwalt nicht widersprach: Er stellte fest, dass das Vorgehen von Georg Klein völkerrechtlich zulässig und strafrechtlich gerechtfertigt war. Die Bundeswehr leitete kein Disziplinarverfahren gegen ihn ein, auch zwei weitere Klagen an deutschen Gerichten scheiterten. Georg Klein, mittlerweile Brigadegeneral, konnte seine militärische Karriere fortsetzen.

Der DBwV stand Georg Klein vom ersten Tag an bei. Eine Woche nach dem Luftangriff sagte der damalige Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch vor der Bundespressekonferenz, man dürfe „Oberst Klein und seine ihm anvertrauten Soldaten auch nicht im Regen stehen lassen. Ich stelle mich als Bundesvorsitzender des Deutschen BundeswehrVerbands (…) vor Oberst Klein!“ Kirsch machte zudem klar: „(…) die Soldatinnen und Soldaten erwarten (…) Rückendeckung durch ihre militärische Führung. Diese hat es bis heute spürbar nicht gegeben.“ Der Umgang mit Klein war für Kirsch entscheidend: „Das beschäftigt wirklich alle.

Oberst Klein ist zu einer Art Symbolfigur geworden. So, wie er behandelt wird, so fühlen sich alle Soldatinnen und Soldaten behandelt, die in Einsätze gehen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.“

 

Eine Chronologie der Ereignisse rund um die "Kundus-Affäre" finden Sie HIER.

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