Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz ist von großer Bedeutung für den öffentlichen Dienst – insbesondere aber auch für die Angehörigen der Bundeswehr. Foto: DBwV/Yann Bombeke

Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz ist von großer Bedeutung für den öffentlichen Dienst – insbesondere aber auch für die Angehörigen der Bundeswehr. Foto: DBwV/Yann Bombeke

15.10.2019
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Anhörung zum BesStMG im Innenausschuss: „Hier geht es um die Menschen der Bundeswehr“

Berlin. Oberstleutnant André Wüstner brachte es vor den Innenpolitikern des Bundestags auf den Punkt: „Es geht hier und heute nicht um Mandate oder Ausrüstung, es geht um die Menschen der Bundeswehr.“  Thema der Anhörung im Innenausschuss war das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – ein großer Wurf, der schon jetzt als Verbandserfolg verbucht werden kann. Das BesStMG ist ein Schwergewicht, und das bezieht sich nicht nur auf den Namen. Nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett und der ersten Lesung im Bundestag ist das Gesetzesvorhaben mit der heutigen Anhörung wieder ein kleines Stückchen dem Ziel näher gekommen. Anfang November soll es vom Bundestag beschlossen werden.

Das BesStMG ist für die Bundeswehr von herausragender Bedeutung – es geht um nicht weniger als die Wiederherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Da ist es klar, dass der Deutsche BundeswehrVerband den Gesetzgebungsprozess von Anfang an begleitet und durch ständiges Wirken vom Herzen der Truppe bis in die Spitzen der Politik entscheidende Punkte eingebracht und durchgesetzt hat. Und ebenso klar ist, dass der Verband bei der Anhörung im Ausschuss dabei war, als für die Innenpolitiker darum ging, nochmals die Experten anzuhören, dem Projekt BesStMG den letzten Feinschliff zu geben – am Ende soll ein wirklich gutes Gesetz stehen.

Der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner stellte sich auf Einladung der FDP-Fraktion sich den Fragen der Parlamentarier im Paul-Löbe-Haus. Auf der Besuchertribüne: Eine ganze Reihe von Soldatinnen und Soldaten. Das zeigt, welche Bedeutung die Angehörigen der Bundeswehr dem Gesetzeswerk beimessen. Begleitet wurde Oberstleutnant Wüstner von Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand.

Mit dem BesStMG will die Bundesregierung den gesamten öffentlichen Dienst wettbewerbsfähiger machen, vorgesehen ist ein ganzes Bündel unterschiedlicher Maßnahmen und Anpassungen, insbesondere in den Bereichen Besoldung und Mobilität – und davon profitieren in erheblichem Maße die Menschen der Bundeswehr.

Diese Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers Bundeswehr sind auch dringend notwendig. „Wir haben die kleinste Bundeswehr aller Zeiten und stehen gleichzeitig vor den größten Herausforderungen“, sagte Oberstleutnant Wüstner zu den Abgeordneten. In der Nachwuchsgewinnung kämpfe die Bundeswehr nicht nur um Quantität, sondern auch um Qualität, fügte der Bundesvorsitzende mit Blick auf die Personallücken hinzu.

Wie diese Ziele zu erreichen sind, spiegelt sich im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf wider. Dort findet sich eine ganze Palette von Maßnahmen, die den Dienst in der Bundeswehr wesentlich attraktiver machen – vieles davon hat der DBwV mit Druck eingefordert: Dabei geht es vor allem um die Umgestaltung des Zulagenwesens, etwa bei der so genannten Seefahrerzulage in der Marine. Mit der Einführung der Führungszulage soll militärische Führungsverantwortung mehr Wertschätzung erfahren.

In Bezug auf die Vergütung in der Ausnahme zur gesetzlichen Arbeitszeit liegt der Schwerpunkt des Verbands auf der Ausgestaltung des Ausnahmetatbestandszuschlags (ATZ). Hier geht es um den Vergleich der Vergütung im Grundbetrieb und in der Ausnahme zur gesetzlichen Arbeitszeit. Wüstner bezeichnete die Einführung des ATZ als eine gute Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung. Allerdings fordert der Verbandschef einen höheren Betrag als derjenige, der zurzeit diskutiert wird: „86 Euro brutto pro Tag für diejenigen, die die Hauptlast tragen, zeugt nicht gerade von einer herausragenden Wertschätzung.“ Dieser geplante Betrag sollte nach dem Willen des DBwV erhöht werden.

Der DBwV setzt sich zudem für eine deutliche Erhöhung des AVZ ein. Dieser sollte ebenso wie der ATZ dynamisiert werden. Wüstner betonte, dass man alle Statusgruppen im Blick habe. So gelte der AVZ auch für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr, die in den Einsatz gehen. Dass diese Forderungen des DBwV angesichts der Belastungen durch den Dienst berechtigt sind, liegt für Wüstner auf der Hand: „Viele junge Menschen in der Bundeswehr haben 2000 Einsatztage und mehr – welche Auswirkungen das auf das familiäre Umfeld hat, ist klar.“

Zusätzlich fordert der Verband im Bereich der Mobilität die Weiterentwicklung der veralteten gesetzlichen Regelungen an die aktuellen Lebensbedingungen der Menschen.

Oberstleutnant Wüstner machte deutlich, was das Ziel der ganzen Maßnahmen ist: „Einsatz und Führungsverantwortung sollen sich lohnen – das muss man auch mit finanziellen Anreizen hinterlegen.“

Thema in der Anhörung war auch die anfänglich geplante Anpassung des Familienzuschlags. Dies stieß auf strikte Ablehnung des Verbands und wurde letztlich auch dank des DBwV in der damals geplanten Form nicht umgesetzt. „Dies hätte nach einer Übergangsphase von 24 Monaten de facto eine Gehaltskürzung für viele Besoldungsempfänger und vor allem auch für viele unserer Ehemaligen bedeuten können. Witwen und Waisen hätten den Zuschlag ganz verloren. Zehntausende Menschen und Familien wären benachteiligt worden. Dank intensiver Intervention des DBwV und anderer Verbände hat die Bundesregierung jedoch von diesem Vorhaben Abstand genommen“, sagte Oberstleutnant Dr. Buch am Rande der Anhörung. Gleichwohl ist der Verband offen für eine Neugestaltung des Familienzuschlages, wenn dies nicht auf Kosten des „Bestandspersonals“ geschieht.

Oberstleutnant Wüstner sagte abschließend: „Wettbewerbsfähigkeit der Bundeswehr und eine attraktive, moderne Arbeitsstruktur innerhalb der Streitkräfte sind für uns seit jeher zwei Seiten einer Medaille.“ So gelte es nicht nur, die Bundeswehr als einen attraktiven Arbeitgeber für potenziellen Nachwuchs aufzustellen, sondern auch das Bestandspersonal in den Streitkräften wie auch im zivilen Bereich nicht zu vernachlässigen. Für Oberstleutnant Wüstner ist es eine ganz klare Sache: „Wettbewerbsfähigkeit darf nicht zu Lasten derjenigen gehen, die schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten in der Bundeswehr diesem Land treu dienen.“

Auch die anwesenden Soldatinnen und Soldaten zeigten sich beeindruckt, wie sich der DBwV als Spitzenorganisation der Bundeswehr in der Politik für sie einsetzt. Hauptmann Deniz Alexander sagte: „Es war sehr interessant zu sehen, wie hier gearbeitet wird und vor allem, wie sich der Verband einsetzt. Ich bin selbst im Personalrat tätig und weiß daher, wie schwierig Interessenvertretung ist. Ich denke, dass die Richtung stimmt und wir können gespannt sein, was am Ende dabei rauskommt. Ich bleibe optimistisch.“

Mit der Anhörung im Innenausschuss ist das BesStMG endgültig kurz vor dem Ziel. Der DBwV wird das Verfahren  bis zum Schluss gestaltend begleiten. Das dürfen alle Beteiligten vom Verband erwarten: Am Ende soll schließlich ein sehr gutes Gesetz stehen. Fest steht: Dem DBwV wird auch auf der Zielgeraden garantiert nicht die Luft ausgehen – für unsere Mitglieder.

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