Im Berliner Dienstsitz des BMVg traf sich Oberstleutnant André Wüstner zum Austausch mit Staatssekretär Gerd Hoofe. Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert

Im Berliner Dienstsitz des BMVg traf sich Oberstleutnant André Wüstner zum Austausch mit Staatssekretär Gerd Hoofe. Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert

30.08.2017

Bundesvorsitzender im Gespräch mit Staatssekretär Hoofe

Die nächste Legislaturperiode im Blick

Berlin. Sommerpause hin, Wahlkampf her – die Arbeit für eine bessere Bundeswehr, für die Menschen als tragende Säule im Mittelpunkt, duldet keine Unterbrechung. Deshalb setzten Staatssekretär Gerd Hoofe und der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner auch im August ihre Tradition des vertrauensvollen Austausches fort und trafen im Bendlerblock zum Gespräch zusammen - zwei Männer, die einander gut kennen und schätzen. Auf der Agenda standen einmal mehr die aktuellen und künftigen Handlungsfelder, konkret:

+ Die Gewährung von AVZ Stufe 3 für das Baltikum 

Seit die gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags im Baltikum bestehen, setzt sich der DBwV dafür ein, den AVZ in Höhe der Stufe 3 festzusetzen. Eine Forderung, die auch das BMVg teilt – und derzeit in der Ressortabstimmung verfolgt. Bis zu deren Abschluss sollen die Kräfte vor Ort einen Abschlag in Höhe der Stufe 2 erhalten. Der DBwV unterstützt, indem er beispielsweise auch im Innenministerium unsere Forderungen erläutert. Unterm Strich stellt der Bundesvorsitzende fest: Es ist gut, dass Parlamentarier, Verteidigungsministerium und DBwV an einem Strang ziehen. Die sachliche Notwendigkeit liegt klar auf der Hand: AVZ Stufe 3 für das Baltikum muss kommen!

+ Einsatzversorgung für einsatzgleiche Verpflichtungen

Die Frage kam gleich zu Beginn der verstärkten Präsenz im Baltikum auf: Greift die Einsatzversorgung für diese Mission? Der DBwV hat sich, wie einzelne Parlamentarier auch, dieser Frage angenommen, sie ins Ministerium transportiert – und gleich Lösungsansätze mitgeliefert. Denn eines ist klar: Die Soldatinnen und Soldaten vor Ort brauchen Handlungssicherheit – und das möglichst schon vor dem Einsatz. Nur so können sie die notwendigen Maßnahmen zur Absicherung der Familie im Falle von Tod oder Verwundung einleiten. Mittlerweile hat Staatssekretär Hoofe reagiert und unter Bezugnahme auf die Fürsorgeverpflichtung „Verwaltungshinweise“ für die Befehlsgebung der Streitkräfte angewiesen. In einem weiteren Schritt kam er mit dem DBwV überein, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in der nächsten Legislaturperiode umfassend angepasst werden. Eine umfassende Fürsorge bleibt elementar für diejenigen, die im Auftrag von Regierung und Parlament Gefahr für Leib und Leben in Kauf nehmen!

+ Wahlfreiheit UKV/TG

Es ist ein Dauerbrenner des DBwV, und auch aus anderen Ressorts gab es zuletzt immer wieder Fragen zur Neuregelung des Themas UKV/TG. Vor wenigen Wochen lehnte das Bundesfinanzministerium eine Anwendung der neuen Regelung für das Zivilpersonal des BMVg ab. Dazu führte der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus Scharf, etliche Gespräche im BMF, und auch der Bundesvorsitzende wird dazu – neben anderen Themen – den Austausch mit dem zuständigen Finanz-Staatssekretär suchen.
 
Das BMVg bereitet derzeit erneut begründende Unterlagen für den formalen Austausch innerhalb der Bundesregierung auf. Staatssekretär Hoofe ist sich der besonderen Bedeutung des Themas, gerade auch mit Bezug zum Wort „Vertrauen“, sehr bewusst und hat wird entsprechend agieren. Der DBwV tut das auch - aber dort, wo der Knoten entstanden ist: im BMF. Und wir wollen ihn lösen!

+ Artikelgesetz als „Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz“ 

Schon seit Jahresbeginn denkt der DBwV an die nächste Legislaturperiode und hat entsprechende Forderungen für Zivilbeschäftigte und Soldaten erarbeitet und diese in die Facharbeitsgruppen der Parteien eingebracht. Natürlich waren wir parallel im Austausch mit dem BMVg, und so ist eine Art neues Artikelgesetz in Arbeit. Unser Schwerpunkt dabei ist die Beseitigung bestehender „Unwuchten“ wie beispielsweise einer Benachteiligung von Bestandssoldaten gegenüber Seiteneinsteigern oder der Frage, wie sich Verantwortung besser zielgerichtet und gerecht entlohnen lässt. Schließlich geht es auch darum, den Fachkräftemangel in der Bundeswehr nicht weiter nur als Problem zu erkennen, sondern endlich auch wieder auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu werden. Nur so kann die Bundeswehr ihre personelle Einsatzbereitschaft schnellstens verbessern!

+ Vorbereitung des Koalitionsvertrages der künftigen Bundesregierung

Unabhängig davon, wer den nächsten Koalitionsvertrag schließen wird: Er kann nur dann gut werden, wenn das Richtige drin steht. Wir formulieren daher bereits jetzt Vorschläge. Dabei geht es um Anpassungen der Gesetzgebung zu Haushalts- und Vergabeverfahren bezüglich Material und Infrastruktur, zu Dienst- und Laufbahnrecht und zu vielen weiteren Themen.

Schließlich schlugen Hoofe und Wüstner noch einen Bogen vom Prozess Innere Führung über die aktuelle Situation in der Beihilfe bis hin zur Auffassung in Sachen Bürgerversicherung. Das Fazit der Begegnung: erneut eine gute Zusammenkunft außerhalb des politischen Gefechtsfeldes mit einem klar definiertem Ziel im Blick, das der Bundesvorsitzende zuletzt beim Jahresempfang des Wehrbeauftragten benannt hatte: „Die Bundeswehr besser machen.“ 

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