Gespräch zwischen Johannes Singhammer (CDU/CSU), Vizepräsident des Deutschen Bundestages, und André Wüstner (r.). Archivfoto: DBwV/Hepner

Gespräch zwischen Johannes Singhammer (CDU/CSU), Vizepräsident des Deutschen Bundestages, und André Wüstner (r.). Archivfoto: DBwV/Hepner

14.01.2016
fvk

DBwV auch mit der Spitze des Bundestags im Dialog

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Deshalb pflegt der DBwV als Interessenvertretung der Menschen der Bundeswehr enge Beziehungen zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestags, zu den Fraktionen und ihren Arbeitsgruppen. Auch die Spitze des Parlaments gehört zu den DBwV-Gesprächspartnern: Der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, traf sich wiederholt mit dem Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags, Johannes Singhammer.

Der Bundesvorsitzende erörterte mit dem Vizepräsidenten die aktuelle Lage der Bundeswehr, die unter anderem durch die anwachsenden Einsatzaufgaben sowie die gleichzeitig laufende Flüchtlingshilfe geprägt ist. Das besondere Interesse von Johannes Singhammer gilt der Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft und den Möglichkeiten der Politik, diese zu stärken. Für den DBwV beginnen diese bereits mit der vertieften Beschäftigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages mit den Belangen der Menschen der Bundeswehr. So verdeutlichte Wüstner deren berechtigte Erwartung, was eine über die schlichte Kenntnisnahme hinausgehende Befassung des Bundestags mit dem alljährlichen Bericht des Wehrbeauftragten angeht. Es sei für viele Angehörige der Bundeswehr ernüchternd und unverständlich, wie wenig Widerhall die teilweise alarmierenden Signale des Wehrbeauftragten im Kreise der Bundestagesabgeordneten fänden. Dessen nächster Bericht wird Ende Januar veröffentlicht.

Zu den weiteren Themen gehörte die geplante Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes als Folge des Ergebnis-Papiers der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ des Bundestags, der sogenannten „Rühe-Kommission“. Der DBwV begrüßt viele der vorgeschlagenen Änderungen, bemängelt jedoch die Absicht, beispielsweise bei Ausbildungsmissionen eine Ausnahme vom Parlamentsvorbehalt zu machen. Damit entfiele eine Beschäftigung des Bundestages mit Einsätzen, die umfangreich und auch gefährlich sein können. Das widerspricht nach Auffassung des DBwV auch dem Ziel einer vertieften Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft.

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