Das neue Gesetz bringt Soldaten eine ganze Reihe von Verbesserungen. Foto: Bundeswehr/Christian Vierfuß

Das neue Gesetz bringt für die Soldaten eine ganze Reihe von Verbesserungen. Foto: Bundeswehr/Christian Vierfuß

09.05.2019
asc/yb

DBwV auf der Überholspur – neues Gesetz verbessert viele soziale Rahmenbedingungen

Berlin. Das neue Artikelgesetz hat einen sperrigen Namen, bringt aber viel Gutes. Jetzt kommt das „Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ langsam auf die Zielgerade: Heute (9. Mai) hat sich der Bundestag in einer ersten Lesung mit dem Entwurf auseinandergesetzt.
 
Vor den Abgeordneten warb Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen mit Blick auf die Besonderheiten des Soldatenberufs für das neue Gesetz: „Gerade weil diese Männer und Frauen bereit sind, mehr zu geben als nur motivierte und engagierte Arbeitsleistung, gerade deshalb sollten wir die Soldatinnen und Soldaten mindestens genauso gut schützen, versorgen und sozial absichern wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land auch.“
 
Tatsächlich beinhaltet der Gesetzesentwurf eine ganze Reihe von Verbesserungen. Dazu gehören etwa Vorteile für den Dienst als Reservist, die nahezu vollständige Angleichung der Bezüge von Freiwillig Wehrdienstleistenden an das Besoldungsniveau von SaZ und die Möglichkeit auch für Unteroffiziere ohne Portepee, Berufssoldat zu werden. Zudem soll auch für Betroffene der sogenannten 9/10-Problematik durch Zahlung eines Nachteilausgleichs eine Lösung gefunden werden.

Der DBwV brachte viele Forderungen in den Gesetzesentwurf ein

Viele dieser Forderungen wurden vom DBwV dank zahlreicher Gespräche und Initiativen mit dem federführenden Bundesministerium der Verteidigung und den Sprechern aller Fraktionen in den Gesetzesentwurf erfolgreich eingebracht. „Tausende Briefe, zehntausende Kilometer an Dienstreisen und wochenlange Gesprächsmarathons später haben wir es endlich geschafft“, so Oberstleutnant Detlef Buch, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand des DBwV.

Auch der DBwV-Vorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, begrüßte es, dass das Gesetz nun im Bundestag angekommen ist: „Mit der ersten Lesung liegt ein weiterer Meilenstein hinter uns. Und im parlamentarischen Verfahren werden wir das gute Gesetz noch zu optimieren wissen. Gut, dass wir dazu bereits mit vielen Abgeordneten im Gespräch waren und auch bleiben.“

Die Parlamentarier sind zurecht stolz auf den Gesetzentwurf, so stellt die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion Kerstin Vieregge fest: „Das vorliegende ist ein gutes Gesetz. Es löst Probleme, stellt bestehende Ungerechtigkeiten ab, schafft neue Anreize zum Einstieg in den Soldatenberuf und ist ein Stück Anerkennung für den soldatischen Dienst. Natürlich können nicht alle Probleme auf einen Schlag gelöst werden. Insofern sind die Bemühungen der Agenda Attraktivität noch lange nicht am Ende. CDU und CSU arbeiten weiter an der Attraktivität des Soldatenberufs.“
 
Zustimmung zum Gesetz kommt auch vom Koalitionspartner. Fritz Felgentreu, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, sagte dem DBwV: „Gute Arbeit und soziale Sicherheit gehören zusammen. Es sind Kernanliegen der SPD. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag weitere Schritte für mehr Attraktivität für die Bundeswehrangehörigen angekündigt. Durch das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz wollen wir die Arbeitsbedingungen für Soldatinnen und Soldaten sowie die Reserve verbessern. Ein echter Durchbruch darin ist die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für die Übergangsgebührnisse von Zeitsoldaten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Ein wichtiger Schritt zur Vorbeugung gegen Altersarmut, den wir als SPD lange gefordert haben! Echten Fortschritt bringt auch das Vorhaben, die Einsatzversorgung nicht nur in den Einsätzen, sondern auch bei einsatzgleichen Verpflichtungen zu gewähren. Ebenso wichtig ist uns der Blick für die Bedürfnisse von Soldaten, die im Einsatz traumatisiert oder körperlich geschädigt worden sind. In Zukunft wird engen Angehörigen die Teilnahme an Therapiemaßnahmen finanziert — eine in jeder Hinsicht sinnvolle Maßnahme“.

Der DBwV hat bereits im ministeriellen Verfahren die mit dem BwEinsatzBerStG geplanten Änderungen der SAZV immer wieder kritisiert und findet nun Zustimmung von der Politik. So stellt MdB Felgentreu klar: „Bleibt der Knackpunkt wöchentliche Arbeitszeit: Der vorgeschlagenen Regelung, bei Bedarf jede beliebige zeitliche Überschreitung ohne Ausgleich zu ermöglichen, werden wir so nicht zustimmen. Eine Überschreitung der gerade erst eingeführten Wochenarbeitszeit muss in jedem Falle ausgeglichen werden, vorzugsweise durch Freizeit, zur Not auch mit Geld.“ Auch die Abgeordnete Vieregge sieht Probleme: „Noch in internen Abstimmungen befinden wir uns zur Frage der Arbeitszeit-Ausnahmen in der Neufassung von §30d Soldatengesetz. Für mich als zuständige Berichterstatterin ist klar, dass Mehrarbeit idealerweise ausgeglichen werden sollte. Nun bleibt abzuwarten, wie eine Verständigung dazu gefunden werden kann.“ Der DBwV wird auch die weitere Entwicklung zu diesem Punkt kritisch begleiten.

Geplant jedenfalls ist die Veröffentlichung des BwEinsatzBerStG im Bundesgesetzblatt für den Sommer und ein Inkrafttreten des Gesetzes im September 2019.

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