Frithjof Schmidt von Bündnis 90/Die Grünen. Foto: Grüne/Bundestag

Frithjof Schmidt von Bündnis 90/Die Grünen. Foto: Grüne/Bundestag

17.11.2015
fw

Die grüne Sicht auf den Parlamentsvorbehalt

Warum hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht bei der „Rühe-Kommission“ zur Anpassung des Parlamentsvorbehalts mitgearbeitet? Und wie bewertet die Fraktion das „Pegasus-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts? Um eine Antwort auf diese Fragen zu erhalten, traf sich der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, mit dem zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Frithjof Schmidt.

Wüstner betonte dabei die Haltung des Deutschen BundeswehrVerbands: Kein Einsatz ohne Mandat! Der Verband spreche sich grundsätzlich für eine Zustimmungspflicht des Bundestags aus. Die Empfehlungen der „Rühe-Kommission“, die bald in einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments gegossen werden sollen, enthielten daher viel Positives. Dazu gehöre eine flexible Mandatsobergrenze, da diese bei Kontingentwechseln häufig kaum zu halten sei. Aber pauschale Ausnahmen vom Parlamentsvorbehalt zum Beispiel für Ausbildungsmissionen lehne der Verband ab.

Schmidt skizzierte, warum seine Fraktion sich nicht an der Kommission beteiligt hat. Die Grünen sahen grundlegend falsche Voraussetzungen dafür im Vordergrund. Schmidt warf der Koalition in der Bundestagsdebatte von März 2014 vor: „Ihre politische Absicht ist es, den Parlamentsvorbehalt zu relativieren; das ist in Ihrem Antrag deutlich erkennbar, und das ist politisch falsch.“

Stattdessen solle es eine ergebnisoffene Enquete-Kommission geben. Und der kommende Gesetzentwurf müsse sich natürlich am „Pegasus-Urteil“ messen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende September die Organklage der Grünen gegen die Nichtbeteiligung des Bundestags an der Evakuierungsoperation in Libyen 2011 abgewiesen. Aber das Gericht hat im Urteil gleichzeitig festgestellt: Die Bundesregierung hätte die Zustimmung einholen müssen, wenn die Operation nicht so schnell beendet gewesen wäre.

 

  • Das Pegasusurteil – Parlamentsvorbehalt bleibt bestehen (PDF)

 

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