Die Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, am Podium des Plenums des Deutschen Bundestages.

Die Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, am Podium des Plenums des Deutschen Bundestages.

30.01.2015

Die parlamentarische Bühne ist eröffnet: Erste Lesung des Entwurfs des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr

Selten wurde der Deutsche BundeswehrVerband so oft in einer einzigen Plenardebatte im Deutschen Bundestag erwähnt. Gleich vier Mal fiel der Name des Verbandes im Zusammenhang mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfs. Sowohl Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen, als auch mehrere Abgeordnete der Union und der SPD bedankten sich beim Bundesvorstand für die zahlreichen Gespräche und Anregungen und lobten den Verband für seinen Einsatz für die Menschen der Bundeswehr.

In der Kernzeit am (heutigen) Freitag ab 9 Uhr wurde der Entwurf zum Artikelgesetz Attraktivität erstmalig im Plenum des Bundestages beraten. Es handelt sich um das wohl größte gesetzliche Maßnahmenpaket für die Belange der Menschen der Bundeswehr in der Geschichte der Bundesrepublik. Um das zu verdeutlichen, reicht ein kurzer Blick auf die im Entwurf beinhalteten Themen: Mit sieben von acht langjährigen Schwerpunktforderungen des Deutschen BundeswehrVerbandes und insgesamt 22 Einzelmaßnahmen wird das Thema Attraktivität in der Bundeswehr umfassend angegangen.

Der Wichtigkeit waren sich auch die Parlamentarier bewusst: Die hohe Anteilnahme auf den Abgeordnetenrängen, unter ihnen alle Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der Fraktion Die Linke, sowie die einzelnen Redebeiträge haben das verdeutlicht. Wie ein roter Faden hat sich die Erkenntnis durch die einzelnen Reden gezogen, dass die Attraktivitätsmaßnahmen angesichts des Fachkräftemangels und demografischen Wandels für die Bundeswehr ohne Alternative sind.

Bundesministerin von der Leyen verwies auf den fortdauernden Prozess, der nicht mit dem Gesetz abgeschlossen sei: „Denn Attraktivität ist keine Einmalaktion, sondern bedeutet tägliche Arbeit. Wir alle wissen, dass sich die Attraktivität eines Arbeitsplatzes auch, aber nicht nur durch Paragrafen und Finanzen steigern lässt; sie muss auch gelebt werden.“ Nach der Ministerin kamen auch die Koalitionsabgeordneten darin überein, dass dem ersten, wichtigen Schritt zu einer höheren Attraktivität des Artikelgesetzes weitere folgen müssen.

Aber auch die allgemeine Anerkennung der Leistungen der Soldatinnen und Soldaten spielte in mehreren Beiträgen eine Rolle. In dieser Hinsicht äußerte sich auch Rainer Arnold, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Solide Bezahlung und faire Bedingungen sind die eine Seite ? sie sind wichtig ?, aber die Soldaten brauchen auch die Wertschätzung und die Anerkennung des Parlaments und unserer Gesellschaft insgesamt.“

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Henning Otte, stimmte ein in die Bewertung des Artikelgesetzes: „Personal ist das höchste Gut. Der Mensch steht im Mittelpunkt und das auch in der Bundeswehr.“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat, auch durch einen eigenen Antrag, darauf aufmerksam gemacht, dass die Stichtagsregelung der Einsatzversorgung anders ausgestaltet werden solle. So wies Agnieszka Brugger auf eine gewisse Willkür bei der Wahl des Stichtages hin, die durch eine Änderung abgestellt werden müsse. Eine entsprechende Änderung ist in der Ausschussbefassung geplant.

Dagegen kritisierte Christine Buchholz (Die Linke) den Gesetzentwurf grundsätzlich: „Bevor sie überlegen wie sie die Bundeswehr attraktiver machen, wofür haben so viele Soldaten in Afghanistan ihr Leben verloren? Es geht darum die Bundeswehr im Einsatz handlungsfähiger zu machen und diesen Weg gehen wir nicht mit“

Der Gesetzentwurf wurde daraufhin mit großer Mehrheit und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke an die Fachausschüsse überwiesen, die am 4. Februar darüber beraten werden, bevor eine öffentliche Anhörung und die Schlussabstimmung in der letzten Februarwoche stattfinden.

 

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