Oberstleutnant André Wüstner gehört dem neuen Stiftungsrat der Deutschen Härtefallstiftung an. Foto: DBwV

Oberstleutnant André Wüstner gehört dem neuen Stiftungsrat der Deutschen Härtefallstiftung an. Foto: DBwV

23.11.2015
ch

Im Zweifel für den Antragsteller

 

Am 23. November konstituierte sich der neue Stiftungsrat der Deutschen Härtefallstiftung. Diese nun rechtsfähige Stiftung hatte im Juli 2015 die vormals treuhänderische Härtefallstiftung abgelöst. Zum neuen Stiftungsrat gehören neben Oberstleutnant André Wüstner sechs Parlamentarier aus dem Verteidigungsausschuss, unter anderem Ingo Gädechens (CDU) und Heidtrud Henn (SPD), vier von der Leitung des Verteidigungsministeriums berufene Personen, darunter der PTBS-Beauftragte Generalarzt Dr. Bernd Mattiesen, und je ein Vertreter des Amtes des Wehrbeauftragten, des Reservistenverbandes sowie der evangelischen und der katholischen Militärseelsorge.

Anliegen der Deutschen Härtefallstiftung ist die Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA. Mit finanziellen Einzelhilfen zwischen 1.000 und 50.000 Euro wird Menschen außerhalb des Versorgungsanspruchs unter die Arme gegriffen. In zunehmendem Maße geht es dabei auch um psychische Erkrankungen. „Wir entscheiden im Zweifel nicht gegen, sondern für den Antragsteller“, fasst Vorstandsvorsitzender Oberst a.D. Bernhard Gertz zusammen.

In das Amt der Vorsitzenden des Stiftungsrats wurde Sabine Bastek, Beauftragte für Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr, gewählt. Auch über die Zusammensetzung des neuen Vergabeausschusses wurde abgestimmt. Dieser besteht aus acht Personen – darunter ein Vertreter des BundeswehrVerbands – und berät über sämtliche Anträge auf Hilfeleistungen. Der neue Stiftungsrat wird Ende Januar 2016 im Rahmen eines Festaktes im Verteidigungsministerium vorgestellt.

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