Appell während der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin. Gerade auf Großveranstaltungen wirbt die Bundeswehr verstärkt um Personal. Neue Gesetze, darunter das Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, sollen bessere Anreize bieten. Foto: Bundeswehr/Bärwald

Appell während der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin. Gerade auf Großveranstaltungen wirbt die Bundeswehr verstärkt um Personal. Neue Gesetze, darunter das Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, sollen bessere Anreize bieten. Foto: Bundeswehr/Bärwald

27.02.2019
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Artikelgesetz im Kabinett: Ein guter Schritt in die richtige Richtung – weitere müssen folgen!

Berlin. Am heutigen Mittwoch (27. Februar) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (EinsatzBerStG) beschlossen. Damit wurde ein unter der Federführung des Verteidigungsministeriums entworfenes Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Maßnahmen für die Weiterentwicklung der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Steigerung der personellen Einsatzbereitschaft auf den Weg gebracht.

Der Gesetzentwurf sieht viele positive Änderungen vor: die Annährung der Vergütung der Freiwillig Wehrdienstleistenden an das Besoldungsniveau von Soldaten auf Zeit, die Rentenverbeitragung für ehemalige Soldaten auf Zeit für die Dauer des Bezugs der Übergangsgebührnisse durch den Bund oder auch die Einbeziehung von Familienangehörigen bei der Kostenübernahme von Therapien für Einsatzgeschädigte. Zu begrüßen ist auch, dass die Einsatzversorgung künftig auch für einsatzgleiche Verpflichtungen gilt und zudem auf Beamte Anwendung finden wird. Auch die Lösung der sogenannten 9/10-Problematik für ehemalige Soldaten auf Zeit beim Zugang zur Krankenversicherung der Rentner konnte auf Betreiben des DBwV in Form der Gewährung eines Unterhaltsbeitrags bei Eintritt einer Schlechterstellung im Gesetzentwurf Niederschlag finden.
 
Dazu Oberstleutnant Dr. Detlef Buch, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand: „Der Kabinettsentwurf ist ein wichtiger Schritt für die Bundeswehr. Er ist auch das Ergebnis eines teilweise harten Ringens zwischen den beteiligten Ministerien. Auf Grundlage unseres Forderungspapiers ‚BW 2025‘ haben wir uns als Interessenvertretung der Menschen der Bundeswehr intensiv in den Erstellungsprozess eingebracht. Zahllose Gespräche haben wir geführt und zwei umfassende Stellungnahmen abgegeben. Deshalb finden sich viele DBwV-Forderungen in dem Gesetzentwurf wieder. Nach dem Kabinettsbeschluss geht dieser ins parlamentarische Verfahren. Wir konzentrieren uns nun auf den Dialog mit den Fraktionen des Bundestages, um weitere Verbesserungen zu erreichen.“

Natürlich ist der DBwV dort bereits längst unterwegs, um mit seiner auch im Parlament hoch geschätzten Expertise auf verbesserte Lösungen in noch kritischen Punkten hinzuwirken. Dies betrifft vor allem geplante Änderungen des Soldatengesetzes im Bereich der gesetzlichen Arbeitszeit sowie der Soldatenarbeitszeitverordnung, mit denen diese faktisch zum Nachteil der Betroffenen ausgesetzt werden könnte. Ebenso auf der Agenda stehen beispielsweise die Rentenversicherung in Höhe von mindestens 100 Prozent der Bezugsgröße für Reservistendienst Leistende, eine weitere Ausweitung der Einsatzversorgung sowie versorgungsrechtliche Verbesserungen für Berufssoldaten.

Nach jetziger Planung wird das Gesetz im Frühjahr von Bundestag und Bundesrat beraten. Die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt ist für Juli geplant. Im September dieses Jahres soll es schließlich in Kraft treten.

Dies nun vom Kabinett beschlossene Artikelgesetz ist eines von zwei Arbeitspaketen der Bundesregierung, mit denen im ersten Halbjahr 2019 die sozialen Rahmenbedingungen für die Menschen der Bundeswehr verbessert und damit auch Konkurrenzfähigkeit der Bundeswehr auf dem Arbeitsmarkt gestärkt werden sollen. Absicht der Bundesregierung ist es, im Mai mit dem Gesetz zur „Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts“ in einem weiteren, wichtigen Schritt die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.

Aus Sicht des Bundesvorsitzenden des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberstleutnant André Wüstner, stellen die beiden Gesetzgebungsvorhaben bedeutende Maßnahmen zugunsten der Stärkung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr und damit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft dar. „Die Bundesregierung darf jedoch die Themenfelder Infrastruktur und Ausrüstung keinesfalls aus den Augen verlieren“, so Wüstner. „Dazu gehört auch die finanzielle Dimension. Ob die Bundesregierung den für die Zukunft der Bundeswehr notwendigen Haushaltsrahmen schaffen wird, werden wir Ende März mit dem Eckwertebeschluss für die nächsten Haushaltsjahre sehen können. Mit der Kabinettsentscheidung für den Haushalt 2020 im Juni kommt es dann zum Schwure“. Der DBwV werde in jedem Fall unermüdlich für die Umsetzung der Beschlüsse seiner letzten Hauptversammlung kämpfen – und damit für die Wiederherstellung der vollen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, so der Bundesvorsitzende.

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