Soldaten bei der Übung "Schneller Adler" im September 2018. Foto: Bundeswehr/Carl Schulze

Soldaten bei der Übung "Schneller Adler" im September 2018. Die personelle und materielle Einsatzbereitschaft befindet sich auf einem historischen Tiefstand. Foto: Bundeswehr/Carl Schulze

05.02.2019

Neue Gesetzesvorhaben: Der Deutsche BundeswehrVerband ist bereit und erwartet endlich Ergebnisse!

Berlin. Das Bundesministerium des Innern sowie das Verteidigungsministerium arbeiten derzeit an den Entwürfen zweier Gesetze, die für Menschen in der Bundeswehr von besonderer Bedeutung sind: das Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG).

Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt die längst überfälligen Gesetzesvorhaben mehr denn je, denn 25.000 unbesetzte Stellen und Bewerberzahlen auf historischem Tiefstand verdeutlichen, wie notwendig Reformen für die Bundeswehr sind. Wie nicht anders zu erwarten, bestätigte auch der Wehrbeauftragten mit seinem aktuellen Jahresbericht die Sichtweise des DBwV und kritisierte die personelle und materielle Einsatzbereitschaft scharf. Der Bundesvorsitzende André Wüstner attestierte der Bundeswehr gar den schlechtesten Zustand seit 1990.  

Wenn die Bundeswehr also nur in die Nähe ihres selbst gesteckten Ziels kommen möchte – nämlich der attraktivste Arbeitgeber Deutschlands zu werden – dann muss sich nicht nur im Bereich Besoldung etwas ändern. Es gilt ein umfassendes Gesetzespaket zu schnüren, das die vielen Aspekte der finanziellen, sozialen und rechtlichen Situation aller Soldaten und Zivilbeschäftigten wesentlich verbessert. So, wie es der Deutsche BundeswehrVerband ständig gefordert hat.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungsstrukturen (BesStMG) und einer Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen stellt einen ersten Schritt zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes dar und erkennt an, wie bedeutend Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung von Beamtinnen und Beamten des Bundes im Kampf mit der freien Wirtschaft um die klügsten Köpfe sind. In Hinsicht auf die Wettbewerbsfähigkeit sind neben den Eingangsämtern die Planstellenumfänge in den Blick zu nehmen, um unseren zivilen Mitgliedern die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen.


Klaus-Hermann Scharf, Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte der Bundeswehr.

Die gute Nachricht ist, dass die Missstände innerhalb der Bundeswehr auf Drängen des DBwV bereits Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden haben. Das Problem ist also erkannt und Abhilfe angekündigt. Über die geplanten Gesetzesvorhaben muss dieses Versprechen nun von den Politikern eingefordert werden. Von Anfang an prägt der Deutsche BundeswehrVerband daher den Gesetzgebungsprozess, sowohl in den Ministerien, im Bundestag als auch in den vielen direkten Gesprächen mit Abgeordneten und Entscheidungsträgern. Die Erhöhung der Einsatzbereitschaft durch sozialen Fortschritt darf keine Worthülse bleiben.

„Es gilt die Chancen der Gesetzgebungsprozesse nun zu nutzen. Kein Vertreter aus Politik und Administration darf sich mehr rausreden - Politik wird beim Wort genommen. Wir wollen endlich Taten sehen!  Der Prozess wird auf allen Ebenen begleitet, wir lassen nicht locker!"
 

Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht.

Trotz einiger kürzlich zurückliegender Verbandserfolge, etwa dem allgemeinen Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VEG), heißt das Credo weiterhin „wachsam und aktiv am Gesetzgebungsprozess teilnehmen“. Das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz soll am 20. Februar 2019 als Gesetzentwurf des BMVg in das Bundeskabinett eingebracht werden. Der DBwV hält seine Mitglieder natürlich auf dem Laufenden und wird in Kürze wieder berichten.

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