Mit dem Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz kommt eine ganze Reihe von Verbesserungen auf die Soldatinnen und Soldaten zu. Foto: DBwV/Bombeke

Mit dem Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz kommt eine ganze Reihe von Verbesserungen auf die Soldatinnen und Soldaten zu. Foto: DBwV/Bombeke

01.08.2019
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Neues Gesetz ab jetzt in Kraft: Viele Verbesserungen für Soldaten

„Fürsorge schafft Motivation, und Motivation schafft Einsatzbereitschaft“, betont Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV, im Gespräch mit „Radio Andernach“ mit Blick auf das jetzt in Kraft getretene Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz. Auf die Soldaten kommen einige Neuerungen und Verbesserungen zu. Fachunteroffiziere können jetzt Berufssoldaten werden, es gilt die Einsatzversorgung für einsatzgleiche Verpflichtungen und die Einbeziehung von Angehörigen bei der Kostenübernahme von Therapiemaßnahmen für Einsatzgeschädigte.

380 Millionen Euro bis 2022 sind für die Umsetzung des Gesetzes veranschlagt, an dem der DBwV maßgeblich mitgewirkt hat. Es diene vor allem auch dazu, die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen „und die personelle Einsatzbereitschaft dadurch zu stärken, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden“, erläutert Dr. Buch. Den kompletten Mitschnitt von „Radio Andernach“ gibt es hier:

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