Für Luftfahrzeugtechniker der Bundeswehr ist es jetzt einfacher, die beim Militär erworbenen Qualifikationen im späteren zivilen Berufsleben zu nutzen. Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert

Für Luftfahrzeugtechniker der Bundeswehr ist es jetzt einfacher, die beim Militär erworbenen Qualifikationen im späteren zivilen Berufsleben zu nutzen. Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert

16.05.2019
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Anrechnung der Qualifikationen von Bundeswehr-Luftfahrzeugtechnikern geregelt

Berlin. Es ist eine gute Nachricht für das luftfahrzeugtechnische Personal der Bundeswehr: Im April haben das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Vereinbarung über die Anrechnung praktischer Instandhaltungstätigkeiten an Luftfahrzeugen unterzeichnet.

Für den Deutschen BundeswehrVerband ist damit eine wesentliche Forderung der Delegierten der 20. Hauptversammlung erfüllt – zumindest für die Luftfahrzeugtechniker. Ziel war und ist es, dass die während der Dienstzeit erworbenen militärischen Qualifikationen der ausscheidenden SaZ, insbesondere des Truppendienstes, hinsichtlich der zivilberuflichen Verwertbarkeit anerkannt und zertifiziert werden können.
 
Mit der nun unterschriebenen Vereinbarung wird es für ausscheidende SaZ wieder einfacher, die bei der Bundeswehr erworbenen Qualifikationen zivil nutzen können. Geregelt wird damit die Anrechnung praktischer Erfahrungszeiten in der militärischen Instandhaltung von Luftfahrzeugen im Rahmen der Erteilung einer zivilen Aircraft Maintenance Licence durch das LBA. Inwieweit die militärischen Qualifikationen angerechnet werden, wird vom Grad der Gleichwertigkeit zwischen der zivilen und der militärischen Instandhaltung bestimmt. Das ist für die vielen Luftfahrzeugtechniker der Bundeswehr attraktiv, die nach ihrer Dienstzeit weiter im Bereich Luftfahrzeugtechnik arbeiten wollen.
 
Zwar gab es schon eine Vereinbarung zwischen dem damaligen Luftwaffenamt (LwA) und dem Luftfahrt Bundesamt (LBA) aus dem Jahre 2006. In dieser wurde die Kreditierung der Ausbildung und der Tätigkeiten des luftfahrzeugtechnischen Personals geregelt, welches in seiner Zeit bei der Bundeswehr Qualifikationen erworben hat, um diese durch das LBA zivil anerkennen zu lassen. Wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung war ein Katalog über die in der Bundeswehr zu erwerbenden Ausbildungs- und Tätigkeitsnummern (ATN). Dieser Katalog war jedoch schon damals nicht mehr auf dem aktuellen Stand und wurde seither auch nicht aktualisiert, trotz der Aufforderung auch des damaligen Bezirkspersonalrats Luftwaffenamt an den Inspekteur der Luftwaffe, sich der Sache anzunehmen.
 
Der jetzt mit der neuen Vereinbarung erzielte Erfolg zeigt, dass es manchmal einen langen Atem braucht, um positive Regelungen für die Soldaten zu erreichen. Das vollständige Dokument ist HIER einsehbar.

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