Soldaten warten am Bahnhof: Das BMVg informiert nun über die neuen Regelungen zum Wahlrecht zwischen UKV und TG. Foto: Bundeswehr/Stollberg

Soldaten warten am Bahnhof: Das BMVg informiert nun über die neuen Regelungen zum Wahlrecht zwischen UKV und TG. Foto: Bundeswehr/Stollberg

12.12.2018

Neue Regelungen zu UKV/TG: Infoschreiben vom Dienstgeber

Berlin. Ab dem 1. Januar 2019 ist der Strukturerlass zum Wahlrecht zwischen Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV) Geschichte – dann greift das sogenannte Optionsmodell („3+5-Regel“), wie wir schon 11. Dezember berichtet haben. Der Deutsche BundeswehrVerband hatte lange auf eine gesetzliche Regelung zum Wahlrecht zwischen UKV und TG gedrängt.
 
Nun informiert auch der Dienstgeber über die neuen, ab kommendem Jahr geltenden Regelungen. Barbara Wießalla, Abteilungsleiterin Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) im BMVg, erläutert den Beschäftigten der Bundeswehr per Rundschreiben, was sich nun ändert. Wir stellen Ihnen das Schreiben der Abteilungsleiterin IUD hier als PDF zum Download zur Verfügung.

 

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