Soldaten der Deutsch-Französischen Brigade bei einem Appell in Straßburg. Für Soldaten in Auslandsverwendungen greifen ab dem kommenden Jahr die Anpassungen der ATGV. Foto: dpa

Soldaten der Deutsch-Französischen Brigade bei einem Appell in Straßburg. Für Bundeswehrangehörige in Auslandsverwendungen greifen ab dem kommenden Jahr die Anpassungen der ATGV. Foto: dpa

01.08.2018
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Auslandstrennungsgeldverordnung angepasst - Verbesserungen greifen ab 2019

Berlin. Nach langer Vorbereitungszeit ist die Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) überarbeitet und angepasst worden - so sind im Rahmen von Auslandsverwendungen kurzfristige Inlandsaufenthalte, etwa wegen eines Lehrgangs, künftig kompensationsfähig.

Die ATGV ist die rechtliche Grundlage zur Kompensation insbesondere für die doppelte Haushaltsführung mit Auslandsbezug. Also ist die ATGV quasi der kleine Bruder zur Trennungsgeldverordnung, die das gleiche für das Inland regelt und den meisten Menschen der Bundeswehr wahrscheinlich geläufiger ist.

Wie viele Vorschriften des Reise- und Umzugskostenrechts wurde die ATGV seit längerer Zeit nicht mehr grundlegend angepasst. Die Folge ist, dass die geänderte Lebenswirklichkeit der Menschen der Bundeswehr im Rahmen dieser Rechtsnormen überhaupt nicht mehr abgebildet werden kann. Darüber hinaus steigt durch die zunehmende Internationalisierung der Bundeswehr wie zum Beispiel durch bi- und multinationale Verbände oder durch integrierte Verwendungen die Anzahl der Betroffenen in Auslandsverwendungen. Dies bewirkt, dass die veralteten und zum Teil sehr komplexen Regelungen auf eine immer größere Anzahl von Betroffenen angewendet werden müssen. Immer öfter kommt es dann dazu, dass der Betroffene auf seinen Kosten sitzen bleibt, weil es keine Ausgleichsmöglichkeit gibt.

Ein Zustand, der aus unserer Sicht unhaltbar ist. Aus diesem Grund fordert der DBwV seit langem die Weiterentwicklung dieser Vorschriften anhand der aktuellen gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit, und die 20. Hauptversammlung hat dies zuletzt im Jahr 2017 noch einmal mit großer Mehrheit bestätigt.
 
Ebenfalls im letzten Jahr kam dann deutliche Bewegung in das Thema, da dass federführende Auswärtige Amt und das BMVg gemeinsam eine Überarbeitung der ATGV in Angriff genommen haben. Unsere guten Kontakte haben sich dabei erneut ausgezahlt: Wir konnten unsere „Big-Points“ bereits frühzeitig einbringen und ein formales Beteiligungsverfahren für die Spitzenorganisationen erreichen. Im Ergebnis konnte ein bereits guter Entwurf um unsere Punkte ergänzt werden, wofür wir uns an dieser Stelle bedanken. Aus unserer Sicht maßgeblich ist, dass vor allem kurzfristige, zumeist lehrgangsbedingte Inlandsaufenthalte bis zu einer Länge von drei Monaten kompensationsfähig sein sollen. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass auch die zuständigen Stellen in BMVg und AA eine Notwendigkeit zum Handeln sahen und bereits zielführende Lösungsoptionen dazu vorgesehen haben.

Darüber hinaus konnten weiter Vorteile insbesondere für Ledige erreicht werden. Wie immer bei komplexen Rechtsänderungen steckt der Teufel hier im Detail, sodass wir noch nicht abschließend bewerten können, wie die Regelungen konkret ausgestaltet werden.

Nach langer Vorbereitungszeit ist die überarbeitete ATGV nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird zum 1. Januar 2019 Wirkung entfalten. Ab dem nächsten Jahr hoffen wir, dass lehrgangsbedingte Inlandsaufenthalte so ausgestaltet sind, dass die Betroffenen im besten Fall nicht mehr draufzahlen, jedenfalls aber einen sehr deutlichen Teil der Kosten erstattet bekommen.

Bis zur Umsetzung bleibt noch Zeit, die der Dienstherr nutzen will, um die Änderung der Verwaltungspraxis vorzubereiten. Wir werden die weitere Umsetzung genau nachvollziehen und im Bedarfsfall weiter berichten.

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