Soldaten des Panzergrenadierbataillons 371 zeigen ihre Ausrüstung. Foto: DPA

Soldaten des Panzergrenadierbataillons 371 zeigen ihre Ausrüstung. Foto: DPA

16.04.2015

Ausrüstung muss zweckmäßig sein!

Berlin. Verantwortung – das bedeutet nicht zuletzt, den Soldatinnen und Soldaten zweckmäßige Ausrüstung für den Einsatz zur Verfügung zu stellen. Diese Tatsache war Thema vieler Diskussionen auf den jüngsten Einsatz-Reisen von DBwV-Chef Oberstleutnant André Wüstner.

Seit Jahren zeigt sich, dass der Rüstungs- und Beschaffungsprozess noch nicht ausreichend "vom Einsatz her gedacht wird". Immer wieder fehlt zweckmäßige Ausrüstung und immer wieder kaufen sich die Soldatinnen und Soldaten Ausrüstungsgegenstände selbst, meist für mehr als 1000 Euro!

Geht es nach den Vertrauenspersonen, sollte daher ein zertifizierter Warenkorb eingerichtet werden, aus dem die Soldaten sich mit einem zur Verfügung gestellten Geld-Titel individuell Bekleidung und Ausrüstung beschaffen können. Dieser Ansatz wird aktuell zwar ministeriell geprüft, allerdings können auch damit voraussichtlich nicht alle Probleme gelöst werden.

Oft geht es um komplizierte Beschaffungsauflagen, wie Ausschreibeverfahren bzw. Vergaberecht oder langwierige Tests in Sachen Entflammbarkeit oder sonstige Zertifizierungsauflagen. Und auch, wenn es um für das Gefecht notwendige Umbauten an Fahrzeugen geht, hat es die Bundeswehr noch nicht geschafft, mit entsprechenden Verfahren für Handlungssicherheit in der Truppe zu sorgen."

Ich verantworte viel und meine Entscheidungen können schlimmstenfalls zum Tode führen. Wenn ich das Risiko zu Sterben durch mehr Bewegungsfreiheit oder Flexibilität minimieren kann, passe ich meine Ausrüstung an und baue Fahrzeuge um - auch wenn die Betriebssicherheit erlöscht", erläuterte ein Hauptmann in Afghanistan.

Da man sich über die Notwendigkeit dieser Optimierung in der Truppe einig ist, wäre es Zeit, dass das BMVg endlich die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft. Der Soldatenberuf ist kein Beruf wie jeder andere und daher muss die Zweckmäßigkeit mit Blick auf Wirkung und Schutz oberste Priorität haben. „Auch das schnelle zur Verfügung stellen von zweckmäßiger, den Einsatzbedingungen angepasster Ausrüstung gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn und muss Selbstverständlichkeit sein“, sagte Oberstleutnant Wüstner zuletzt im Rahmen einer Einsatzreise. Das trifft den Kern, auch wenn sich in Puncto Ausrüstung schon vieles verbessert hat.

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick