Zeitungsanzeige für Haushaltshilfen. Foto: DBwV

Zeitungsanzeige für Haushaltshilfen. Foto: DBwV

30.07.2015

Betreuungsnotstand in der Familie? Hilfe in Sicht!

Der Soldatenberuf verlangt auch der Familie einiges ab: Neben dem Beruf müssen Kinder betreut, manchmal auch Eltern gepflegt werden und nebenbei soll auch der Haushalt laufen. Ist der Soldat oder Soldatin im Einsatz oder auf Lehrgang, wird es da schon mal eng zu Hause.

Mittlerweile sieht sich der Dienstgeber in der Pflicht in bestimmten Fällen für Haushaltshilfen aufzukommen. Bis zu 50 Euro pro Tag gibt es inzwischen dafür. Die „Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung“ macht’s möglich. Das Artikelgesetz Attraktivität hat dafür den Grundstein gelegt.

Der Antrag ist beim Disziplinarvorgesetzten zur Weiterleitung abzugeben. Den Antrag mit den genauen Voraussetzungen und einer Ausfüllanleitung finden Sie hier.

Der Deutsche BundeswehrVerband sagt: Ein Schritt weiter in Richtung moderne Freiwilligenarmee im Einsatz!

 

  • Anleitung und Antrag auf Kostenerstattung gemäß Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung - SHV (PDF)

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