Der DBwV fordert, dass die Linearwerte des aktuellen Tarifergebnisses auf alle Besoldungsgruppen übertragen werden und somit keine wirkungsgleiche Übertragung erfolgt. Foto: DBwV/gr. Darrelmann

Der DBwV fordert, dass die Linearwerte des aktuellen Tarifergebnisses auf alle Besoldungsgruppen übertragen werden und somit keine wirkungsgleiche Übertragung erfolgt. Foto: DBwV/gr. Darrelmann

16.07.2018
rok

Die gleichen Prozente für alle Besoldungs- und Erfahrungsstufen

Mitte April 2018 haben sich die Tarifparteien für den Bund im Rahmen des Tarifergebnisses geeinigt. Diese Einigung sieht eine lineare Erhöhung der Entgelte in den allgemeinen Tabellen in drei Schritten vor. Rückwirkend zum 1. März 2018 steigen die Entgelte im Schnitt um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 im Schnitt um 3,09 Prozent und ab dem 1. März 2020 im Schnitt um 1,06 Prozent. Anders als die Jahre zuvor und somit auch für uns als DBwV überraschend, sieht der aktuelle Entwurf eine Besonderheit vor: Die prozentuale Erhöhung wird nicht auf alle Tabellenwerte einheitlich übertragen, sondern es werden unterschiedliche prozentuale Erhöhungen vorgenommen. Diese sind von Entgeltgruppe zu Entgeltgruppe (vergleichbar den Besoldungsgruppen) und von Entgeltstufe zu Entgeltstufe (vergleichbar Erfahrungsstufen) unterschiedlich, wodurch es zum Teil zu erheblichen Abweichungen zwischen den Personengruppen kommt.

Dies ist auch der Grund, warum der DBwV eine Neupositionierung in Bezug auf die verbandlichen Forderungen vornehmen musste, um alle Mitgliederinteressen zu berücksichtigen. Insoweit fordern wir, dass die oben bezeichneten Linearwerte auf alle Besoldungsgruppen übertragen werden und somit keine wirkungsgleiche Übertragung erfolgt.
Im Ergebnis fordern wir damit rückwirkend zum 1. März 2018 eine Anhebung von 2,99 Prozent (Ergebnis der Tarifforderung abzüglich der sogenannten Versorgungsrücklage in Höhe von einmalig 0,2 Prozent; § 14a Bundesbesoldungsgesetz), zum 1. März 2019 eine Anhebung von 3,09 Prozent und zum 1 März 2020 eine Anpassung von 1,06 Prozent.
 

Als Spitzenverband am Gesetzentwurf beteiligt


Im weiteren Verlauf ist der DBwV am Gesetzentwurf, der Voraussetzung für die Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung ist, beteiligt gewesen und wir haben uns entsprechend unserer Rolle als Spitzenverband der Menschen der Bundeswehr gegenüber dem Bundesinnenministerium eingebracht. Am 6. Juli hat das Bundeskabinett die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten beschlossen. Dieser Beschluss ist Voraussetzung dafür, dass die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger unter Vorbehalt rückwirkend zum 1. März 2018 ausgezahlt werden können. Nach derzeitigem Stand ist hiermit zum Oktober 2018 zu rechnen.
Wir werden weiter berichten. Im internen Bereich wurden die wichtigsten Fragen noch einmal zusammengefasst und vertiefende Informationen hinterlegt.

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