Der Vorsitzende des DBwV Oberstleutnant André Wüstner (2.v.l.) im Gespräch mit Staatsekretär Gerd Hoofe (r.). Foto: Rogge/DBwV

Der Vorsitzende des DBwV Oberstleutnant André Wüstner (2.v.l.) im Gespräch mit Staatsekretär Gerd Hoofe (r.). Foto: Rogge/DBwV

08.06.2015

Staatssekretär, Generalinspekteur und Bundesvorsitzender im Gespräch

Arbeitszeitregelung in der Diskussion

Berlin. In der vergangenen Woche trafen der Bundesvorsitzende Oberstleutnant Wüstner, Generalinspekteur Volker Wieker und Staatssekretär Gerd Hoofe zu einem Spitzengespräch im Verteidigungsministerium zusammen. Ihr Thema: Die Umsetzung der ab Januar 2016 greifenden Arbeitszeitregelung. Dabei ist aktuell noch viel zu tun, immer noch fehlen die notwendigen Verordnungen und Durchführungsbestimmungen zur Anwendung in der Bundeswehr. Da die Truppe ab Sommer in die Detailplanung des Folgejahrs eintreten muss, braucht sie verlässliche Planungsgrundlagen – auch zum Thema Zeit.

Warum ist diese Arbeitszeitregelung notwendig?

Soldatinnen und Soldaten lieben ihren Beruf. Sie gehen hoch motiviert in den Einsatz und erfüllen dort ihre Aufträge genauso zuverlässig wie in der Heimat. Doch irgendwann sind auch für Menschen, die täglich Außergewöhnliches leisten, Grenzen erreicht. "

Keine Soldatin, kein Soldat, egal, wo sie oder er in unserem Bataillon Dienst tut, findet es gut, dass mehrgeleisteter Dienst nur miserabel ausgeglichen wird - falls überhaupt. Niemand ist glücklich darüber, der Familie oder den Freunden nicht sagen zu können, ob und wann sie gemeinsame Zeit verbringen können, von Dingen wie die Nutzung eines Frühbucherrabatts ganz zu schweigen. Und auch, wenn unsere Berufsgruppe belastbarer ist als viele andere in unserem Land – irgendwann reicht es mit den 60-Stunden-Wochen.", brachte es ein Spieß während einer Zielgruppentagung des DBwV vor einem Jahr auf den Punkt.

Für die Menschen in der Bundeswehr ist die erfolgreiche Erfüllung ihres Auftrages wichtigste Motivation und Grundlage für berufliche Zufriedenheit. Reformumsetzung, die Knappheit an Material, Personal oder finanzieller Mittel stehen da oft genug im Wege. Gleichzeitig steigt die Auftragsdichte zuhause und im Einsatz an. Als Folge können oder wollen sich immer mehr Soldaten – und ihre Familien – mit den damit verbundenen großen zeitlichen und gesundheitlichen Belastungen nicht mehr abfinden. Sie sehen zudem jeden Tag, wie genau diese einer nachhaltig einsatzbereiten Bundeswehr im Wege stehen. Und das in einer Zeit, in der die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber auftreten will, um auch weiterhin den besten Nachwuchs zu bekommen.

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche BundeswehrVerband seinerzeit die Forderung nach einer „modernen Dienstzeitregelung“ erhoben, deshalb hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen entschieden, aufgrund der für die Bundeswehr geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie eine gesetzliche Arbeitszeitverordnung für Soldaten auf den Weg zu bringen. „Die Entscheidung zu treffen war leicht. In ihrer Umsetzung zeigen sich die Könner", sagte Oberstleutnant Wüstner im letzten Gespräch mit der Ministerin.

Wegen der vielen Risiken, die dieses Projekt birgt, ist der DBwV in Sachen Verordnung und Durchführungsbestimmungen schon lange unterwegs und bringt seine Vorstellungen auf allen Ebenen ein. Finden sie Beachtung? Hoffentlich. Denn nichts wäre aktuell schädlicher als ein "Kolbenfresser" aufgrund einer unzureichend umgesetzten gesetzlichen Regelung.

Während des Treffens schilderte der Bundesvorsitzende die Wahrnehmung der Truppe und berichtete von den Diskussionen auf den beiden jüngsten Landesversammlungen. Er brachte zum Ausdruck, woran bei der Umsetzung zu denken sein werde und wie sehr es dabei auch auf „Information und Kommunikation“ ankomme. Wichtig sei, so Wüstner, dass nicht nur das BMVg, sondern auch die Kommandos eine entsprechende Kommunikationsstrategie erarbeiteten. Kommandeure, Chefs, Spieße und vor allem auch Vertrauenspersonen müssten Handlungssicherheit VOR Inkrafttreten des Gesetzes erlangen.

Die Umsetzung der gesetzlichen Arbeitszeitregelung zum 1. Januar 2016 wird eine Herausforderung, denn derzeit sind die zu erarbeitenden Verordnungen und Durchführungsbestimmungen noch nicht zu einhundert Prozent fertig, geschweige denn abgestimmt. In Kürze soll ein erneuter Austausch mit den Inspekteuren zu diesem Thema erfolgen. Anschließend sind die Beteiligungsgremien formal einzubinden. "Der DBwV wird weitere Vorschläge in das ministerielle Verfahren, wie zuletzt durch den Vorsitzender Fachbereich Haushalt, Laufbahnrecht und Besoldung, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, einbringen. In der Zielsetzung für mehr Planbarkeit, Transparenz, Gesundheitsschutz und der Verhinderung eines Bürokratiemonsters sind wir uns alle einig. Am Gelingen muss noch hart gearbeitet werden.“, so der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, nach dem Spitzengespräch.

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