30.06.2015

Stellungnahme des DBwV zum 7. Besoldungsänderungsgesetz

Attraktivität hat für die Menschen der Bundeswehr viel mit Gesetzen zu tun. Denn die Leistungen für Soldaten und Beamte müssen per Gesetz geregelt werden. Im Entwurf des Siebten Besoldungsänderungsgesetzes geht es zum Beispiel um die Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft für das gesamte Sanitätspersonal an den Bundeswehrkrankenhäusern.

Im aktuellen Verbandsmagazin finden Sie eine Übersicht zu dem Gesetzgebungsvorhaben. Was noch enthalten ist und was der Deutsche BundeswehrVerband auch zusätzlich fordert, können Sie im Gesetzentwurf und in unserer Stellungnahme dazu im geschützten Mitgliederbereich nachlesen.

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