Eine Entlassungsurkunde, wie sie ein Berufssoldat zum Ende seiner Dienstzeit erhält. Der DBwV lehnt eine pauschale Anhebung des Zurruhesetzungsalters ab. Foto: DBwV/Scheurer

Eine Entlassungsurkunde, wie sie ein Berufssoldat zum Ende seiner Dienstzeit erhält. Der DBwV lehnt eine pauschale Anhebung des Zurruhesetzungsalters ab. Foto: DBwV/Scheurer

11.10.2018

Zurruhesetzungskonzept: Es geht nur mit Vertrauensschutz und Planungssicherheit

Berlin. Die Trendwende Personal ist eines der notwendigen und wichtigen Projekte, um die volle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr herzustellen. Konkretes Ziel des BMVg ist derzeit die Erhöhung der Kopfstärke der Streitkräfte auf 198.000 Soldaten bis 2024.

Das BMVg ist bemüht, durch verschiedene Maßnahmen dieses Ziel zu erreichen. Allein mit erhöhten Einstellungsquoten, der Nutzung von Seiteneinsteigern, der längerfristigen Personalbindung von SaZ und der im Grundsatz auf Freiwilligkeit beruhenden Verlängerung der Dienstzeit von Berufssoldaten wird das Ziel nach Bewertung des BMVg nicht erreichbar sein.
 
Eine der wenigen beeinflussbaren „Stellgrößen“ der Personalplaner der Bundeswehr ist das Zurruhesetzungsalter. Jeder länger dienende Soldat sorgt für einen größeren Personalumfang. Tatsächlich konnten in den vergangenen Jahren viele Soldatinnen und Soldaten davon überzeugt werden, ihre Dienstzeit über die besondere Altersgrenze hinaus zu verlängern – sofern die Bundeswehr den entsprechenden Bedarf für sie hatte.

Für den DBwV ist dieses auf Freiwilligkeit beruhende Instrument nach wie vor der einzig zielführende Weg, um das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter behutsam zu erhöhen. Jede über die Freiwilligkeit hinaus gehende Maßnahme, die eine pauschale Anhebung des Zurruhesetzungsalters zur Folge hätte, wird durch den Verband abgelehnt. Planungssicherheit wie ein Vertrauensschutz stehen dabei im Vordergrund, aber auch die Zielsetzung einsatzbereiter Streitkräfte. Eine älter werdende Truppe steht dieser Logik im Wege.
 
Viel Überzeugungsarbeit durch den DBwV war notwendig, um die Bundesregierung von einer gesetzlich geregelten Höhersetzung der besonderen und allgemeinen Altersgrenzen abzubringen. Nun setzt das Bundesministerium der Verteidigung neu an – ohne jedoch gesetzliche Maßnahmen ins Auge zu fassen. Bis Ende des Jahres soll ein neues „Zurruhesetzungskonzept“ erarbeitet werden.
 
Eine ministerielle Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Organisationsbereiche der Bundeswehr sowie der Beteiligungsgremien sitzen, soll das Konzept erarbeiten. Auch der DBwV als Interessenvertretung wurde eingeladen. Nach einer Auftaktveranstaltung Ende September hat nun ein erster Workshop stattgefunden.
 
Der DBwV hat dabei seine auf den Beschlüssen der letzten Hauptversammlung beruhende Position unterstrichen: Jeder über Freiwilligkeit hinausgehender Mechanismus der Verlängerung der Dienstzeit ist weder notwendig noch zielführend. Sehr wohl aber ist über Instrumente zu reden, die einen freiwilligen Verbleib von Soldaten in den Streitkräften, deren Fähigkeit besonders nachgefragt ist, attraktiv und tragbar machen.

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