Offene Vorträge führten zu interessanten Diskussionen mit den Tagungsteilnehmern. Foto: DBwV/Götze

Offene Vorträge führten zu interessanten Diskussionen mit den Tagungsteilnehmern. Foto: DBwV/Götze

03.04.2018
Peter Götze

SaZ-Tagung in Halle an der Saale

Ende März fand im Hotel Merkur in Halle an der Saale die jährliche Tagung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) im Landesverband Ost des Deutschen BundeswehrVerbands (DBwV) statt. Geleitet wurde die Tagung von Oberstabsfeldwebel a.D. Oliver Brockholz, Bezirksvorsitzender Sachsen-Anhalt.

Es ist eine gute und langjährige Tradition, dass der Landesverband Ost seine jährliche Tagung mit Zeitsoldaten durchführt. Oberstabsfeldwebel a.D. Brockholz stimmte die Anwesenden auf die inhaltlichen Schwerpunkte der Veranstaltung ein. „Wir hoffen, dass alle Tagungsteilnehmer die Möglichkeit zum kritischen Meinungsaustausch nutzen“, so Brockholz.
 
Der Landesvorsitzende Ost, Hauptmann a.D. Uwe Köpsel, umriss in seinem Vortrag die sicherheitspolitische Lage und welche Konsequenzen diese für die Bundeswehr haben kann. Im Weiteren stellte er die aktuellen verbandspolitischen Schwerpunkte vor. Nach den Trendwenden Personal, Ausrüstung und Haushalt der Bundeswehr, verlangt der Verband jetzt die Trendwende Vertrauen. Für alle Mitglieder des DBwV sind die Beschlüsse der 20. Hauptversammlung, der Agenda Bw 2020+ sowie der Bericht des Wehrbeauftragten 2017 von großer Bedeutung. Köpsel betonte, dass die Umsetzung des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung verbandspolitisch begleitet wird.

Einstellung nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Zur Thematik „Bewerbung um die Einstellung in den öffentlichen Dienst nach dem Soldatenversorgungsgesetz bei der Vormerkstelle“ sprach Heinz-Josef Müller von der Vormerkstelle des Freistaats Sachsen. Müller sprach die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einstellung nach dem Soldatenversorgungsgesetz bei den Vormerkstellen des Bundes und der Länder an und erwähnte, dass jede sechste Stelle im mittleren Dienst sowie jede neunte im gehobenen Dienst in Deutschland für ausscheidende Soldaten durch den sogenannten Stellenvorbehalt freigehalten werden. Ausgenommen davon sind der Polizeidienst und der Schuldienst: Dort können sich ehemalige Bundeswehrangehörige auch ohne Schein bewerben.

Steffen Wieland, Leiter Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) Leipzig, ging auf die Ansprüche bei der Berufsförderung ein. Der BFD möchte alle Betroffenen auf das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst so gut wie möglich vorbereiten. Durch eine solide berufliche und schulische Bildung sowie die Möglichkeiten der Weiterbildung können sich die Chancen für den zivil-beruflichen Einstieg erhöhen. Auch informierte Wieland über die Angebote der Stellenbörse und des Binnenarbeitsmarkts der Bundeswehr.
 
Auf die Unterschiede zwischen „neuem“ und „altem“ Recht der Berufsförderung wurde ausführlich hingewiesen. Das Hauptaugenmerk lag auf dem Wegfall des Anspruchs auf Freistellung vom militärischen Dienst am Ende der Dienstzeit sowie auf den sich daraus ergebenden Konsequenzen. „Für jeden Soldaten ist es unbedingt notwendig, sich rechtzeitig mit seinem BFD-Berater zusammenzusetzen, um ganz individuell die neue berufliche Zukunft auszuloten und zu planen“, so Wieland. Als durchaus kritisch wird der Status des SaZ 20+ betrachtet. Hier wird empfohlen, die Unterstützung des Sozialdienstes in Anspruch zu nehmen.
 
Zu den Besonderheiten und Fallstricken aus Sicht des Verbands berichtete der Sonderbeauftragte für die Eingliederung von SaZ im Landesverband. Oberstleutnant a.D. Peter Götze wies auf die Dinge hin, die bei der erfolgreichen Integration in das zivile Berufsleben beachten sollten.

SaZ-Kurier im Magazin „Die Bundeswehr“

Hauptmann d.R. Christian Ziegler, Referatsleiter R6 im DBwV und damit zuständig für Angelegenheiten der SaZ, Reservedienstleistende und FWDL, bewertete die besondere Lage der SaZ bei der Eingliederung in die zivile berufliche Arbeitswelt. Dabei setzte er den Schwerpunkt auf die geltenden BFD-Ansprüche, die Dienstzeitversorgung und die erfolgreiche Eingliederung.

Mit dem Attraktivitätsgesetz der Bundeswehr wurde eine Verbesserung der Nachversicherung der SaZ mit der 20-prozentigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage erreicht. Auch die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Erwerbseinkommen ist gesetzlich festgeschrieben worden, um nur einige Beispiele für die erfolgreiche Verbandsarbeit zu nennen. Neue Regelungen im Soldatenversorgungsgesetz, wie die Möglichkeit der „Kapitalisierung“, und die Aufschiebung der Zahlungen der Übergangsgebührnisse bis zu sechs Monate wurden im Detail erläutert.

Sehr Kritisch sieht Ziegler allerdings die „Unterhaltsbeitrag“ für SaZ 20+ gennante Geldleistung, die nicht ohne Grund auch als „Soldaten-Hartz-IV“ bezeichnet wird. Hierzu empfiehlt Ziegler die Februar-Ausgabe des SaZ-Kuriers im Verbandsmagazin. Ausführlich wurde über die Belange der Krankenversicherung Typ I im Sozialgesetzbuch V nach § 6 Abs. 3a hinsichtlich der Altersgrenze von 55 Jahren zur Rückkehr in die Gesetzlichen Krankenkassen sowie die in der Krankenversicherung Typ II nach § 5 Abs. 1 SGB V geregelte sogenannte 9/10 Regelung berichtet.

In einem Workshop wurden die Anwesenden aufgefordert, ihre Probleme bezüglich des Truppenalltags zu diskutieren. Themen, die während der Tagung nicht geklärt werden konnten, versprach der Referatsleiter mit in den Verband zu nehmen und zu klären.

Willkommene Diskussionsplattform

Der Verband nutzt diese Tagungen auch, um mehr über die alltäglichen Nöte und Sorgen zu erfahren. So kamen auch die Probleme bei der bevorstehenden Nato-Übung „Trident Juncture“ in Norwegen zur Aussprache. Der Landesvorsitzende Uwe Köpsel versprach, die kritischen Punkte mit nach Berlin in den Vorstand zu nehmen, um sie dort einer möglichst raschen Lösung zuzuführen.
Als Fazit bleibt: Die Tagungsteilnehmer nehmen diese Tagungen gerne als eine Diskussionsplattform an und bringen wertvolle Informationen mit in ihre Einheiten.

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