07.03.2018
ga/vk

Gemeinsamer statt einsamer Einsatz für die Mitgliederbelange

Interessenausgleich zwischen Beschäftigten und Dienstherr ist das Ziel der Beteiligungsrechte. Natürlich steht die Auftragserfüllung hierbei im Fokus der Betrachtung, aber immer unter Wahrung der im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) gesetzlich verbrieften Rechte. Friktionen sind in der Praxis oft vorprogrammiert. Klappt die Lösung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ausnahmsweise nicht, stellt sich Mandatsträgern die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

„Stecke ich zurück, meide ich die Konfrontation, sichere ich meine Karriere oder nehme ich die Rechte und Pflichten meines Mandats vollumfänglich wahr?“- eine oft schwierige Entscheidung, die den Betroffenen rechtliches Hintergrundwissen abverlangt. Als Bindeglied zur Abteilung Recht gibt es für Problemfälle in allen Landesverbänden Beauftragte für Beteiligungsrechte. Im LV-West sind dies: Die Stabsfeldwebel Sascha Altenhofen und Volker Keil sowie Stabshauptmann a.D. Andreas Möller. Die Fachleute können unmittelbar durch Personalratsmitglieder und Vertrauenspersonen angesprochen werden, wenn es Fragen hinsichtlich der Handhabung oder auch der Aus- und Weiterbildung zu klären gibt.

Im Herbst plant der Landesverband zur Thematik eine eintägige Veranstaltung. Haben Sie Interesse an einem solchen Erfahrungsaustausch? Dann lassen Sie es uns bereits jetzt unter west@dbwv.de wissen. Wir unterrichten Sie, sobald die Rahmenbedingungen feststehen, frei nach dem Motto: Lassen Sie uns ins Gespräch kommen, bleiben Sie nicht einsam sondern lassen Sie uns gemeinsam für die Menschen in der Bundeswehr agieren.

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