Auf der noch umstrittenen Tagesordnung stehen Entscheidungen über mehrere Auslandseinsätze der Bundeswehr. Foto: DBwV/Mika Schmidt

Auf der noch umstrittenen Tagesordnung stehen Entscheidungen über mehrere Auslandseinsätze der Bundeswehr. Foto: DBwV/Mika Schmidt

11.05.2020
dpa

Bundestag will erstmals wieder drei Tage lang beraten

Berlin - Erstmals seit Beginn der Corona-Krise will der Deutsche Bundestag in der kommenden Woche wieder zu seinem normalen Rhythmus zurückkehren und volle drei Tage beraten. Das geht aus der veröffentlichten vorläufigen Tagesordnung hervor. Demnach beginnt die Sitzung am Mittwoch (13. Mai 2020, 13.00 Uhr) mit der Regierungsbefragung, zu der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kommen soll. Auf der zwischen den Fraktionen noch umstrittenen Tagesordnung stehen zahlreiche Punkte im Zusammenhang mit der Corona-Krise sowie Entscheidungen über mehrere Auslandseinsätze der Bundeswehr.

In der gerade beendeten Sitzungswoche hatten die Abgeordneten nur am Mittwoch und Donnerstag getagt, so wie zuvor schon Ende April. Ende März hatte der Bundestag seine Sitzungswoche sogar auf einen Tag reduziert, an dem im Eilverfahren die verschiedenen Rettungspakete für Unternehmen und Bürger in der Corona-Krise verabschiedet wurden.

An den Abstands- und Hygieneregeln ändere sich allerdings nichts, sagte ein Sprecher des Bundestags der Deutschen Presse-Agentur. Sie gälten in Ausschusssitzungen wie Plenardebatten unverändert fort. Um einen zu engen Kontakt zum Beispiel im Plenarsaal zu vermeiden, bleiben dort seit Beginn der Corona-Krise zwischen zwei Abgeordneten immer zwei Plätze frei.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) teilte den 709 Abgeordneten jedoch mit, dass mit der übernächsten Sitzungswoche Ende Mai wieder wie sonst üblich von Dienstag (Fraktionssitzungen) bis Freitag (drei Plenarsitzungen) Anwesenheitslisten auslägen. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.

In die Listen müssen sich die Abgeordneten eintragen, um ihre Teilnahme an den Sitzungen zu dokumentieren. Wer unentschuldigt fehlt, bekommt 200 Euro von seiner Kostenpauschale abgezogen. Mit Entschuldigung sind es nur 100, mit ärztlichem Attest 20 Euro. Wegen der Corona-Krise war zuletzt auf die Listen verzichtet worden.

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